2021-11-10 23:44:02
Zum Vorwurf der Schulpflichtverletzung folgen noch ein paar Gedanken:
Selbstredend interessieren sich Schulleiter und Schulaufsicht nicht mehr für unsere Argumente zum Schnelltest, wenn vom Ministerium per Erlass vorgeschrieben wird, dass gegen die Eltern ALLER Schüler, die wegen Testverweigerung nicht in die Schule gehen, ein Bußgeld wegen Schulpflichtverletzung verhängt werden soll.
Wenn das Bußgeld kommt, oder wenn es verzögert werden soll, hilft, solange wie möglich in der Diskussion nicht nur mit der Schule, sondern auch mit der Schulaufsicht zu bleiben. Krankheiten oder Behinderungen des Kindes, darunter die Schulphobie, sind ein Weg, und jeder Schüler, der dazu bereit und in der Lage ist, sollte selbst schriftlich erklären, dass er sich nicht testen lässt. Die Eltern können kein Kind zwingen, und vom Vorwurf der Schulpflichtverletzung durch die Eltern richtet sich der Fokus dann verstärkt auf den Bedarf oder die vermeintlichen Defizite des Kindes, sich nicht testen zu lassen oder eine Maske zu tragen.
Grundsätzlich haben Behörden die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ein Stichwort heißt: Opportunitätsprinzip. Zumindest bis Corona war das den Behörden bewusst. Es gilt, ihnen in Erinnerung zu rufen, dass, bevor die Keule des Bußgeldbescheides ausgepackt wird, es ein abgestuftes System an pädagogischen, Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen gibt, dass der Schulpsychologe eingeschaltet werden soll und dass Eltern grundsätzlich anzuhören sind. Jedes Bundesland hat da so seine eigenen Regeln, die teilweise in den Schulgesetzen, teilweise in Verordnungen definiert, aber im Wesentlichen vergleichbar sind.
Mit „Anhörung“ oder „Beteiligung“ ist übrigens nicht eine Anhörung im Bußgeldverfahren gemeint, sondern durch die Schule (Schulleiter).
Ein Kind, das sich nicht testen oder keine Maske tragen kann oder will, stellt anders als das reine Elternhandeln für das Zwangssystem ein faktisches Hindernis dar - und fordert den Staat auf, damit im Rahmen seiner Möglichkeiten umzugehen. Wenn Eltern bereits einen Bußgeldbescheid haben, sollten neben der Einlegung des Einspruchs Behörden trotzdem weiter in den Diskurs eingebunden und entlarvt werden, dass sie die Verhältnismäßigkeit nicht beachten. Das sollen sie uns gern schriftlich geben.
Bindet die Kinder nach Möglichkeit ein, schreibend, sprechend, in jedem Fall kommunizierend mit den Behörden.
Trotzdem ist zu hoffen, dass bei zu erwartender Inzidenz von 400 die Doktrin von der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs - um fast jeden Preis - bald zusammenbricht.
48 viewsJenny, 20:44