2022-01-28 11:32:48
Betreff: Rundmail zu Androhungen von Strafanzeigen
Den staatlichen Schulämtern im Regierungsbezirk Stuttgart mit der Bitte, diese E-Mail an die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
in letzter Zeit kommt es vermehrt (wieder) zu Einschüchterungsversuchen Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Corona-Maßnahmen. Es kursieren Briefe und E-Mails, mit denen Ihnen persönlich eine Strafanzeige angedroht wird (Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung im Amt, Nötigung usw.). Mitunter werden geschmacklose Vergleiche mit dem Dritten Reich oder der DDR (Mauerschützen) gezogen und Ihnen angedroht, Sie müssten sich irgendwann persönlich verantworten und könnten sich dann nicht herausreden, Sie hätten von nichts gewusst. Es gibt sogar Internetseiten, auf denen mit wenigen Mausklicks solche Schreiben generiert werden können – passend für Lehrkräfte, Schulleitungen, Gesundheitsämter, Ordnungsämter… Nicht selten kommen die Schreiben von Personen, die überhaupt nichts mit Ihrer Schule zu tun haben, teilweise gar aus dem Ausland agieren. Meist kann man diesen Schreiben auch ansehen, dass sie nicht von echter Sorge um den Rechtsstaat motiviert sind, sondern diesen im Gegenteil plump diskreditieren wollen.
Mein Rat diesbezüglich: Bitte ignorieren Sie diese Schreiben und werfen Sie sie in den Papierkorb bzw. löschen sie. Mehr Aufmerksamkeit verdienen sie nicht. Die Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof BW und andere Oberverwaltungsgerichte haben immer wieder die Rechtmäßigkeit der von den Landesregierungen und/oder dem Bund beschlossenen Maßnahmen bestätigt. Hier und da kam und kommt es auch zu Korrekturen durch die Rechtsprechung, was zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und dass von blindem „Kadavergehorsam“, wie er teilweise behauptet wird, eben keine Rede sein kann.
Sie müssen keine Sorge haben, sich strafbar zu machen, wenn Sie sich an die Vorgaben des Landes halten. Und sollte es je vorkommen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft auf Sie zukommen (auch in anderen Zusammenhängen), dann wenden Sie sich bitte auf dem Dienstweg zur Beratung an die jeweils für Sie zuständigen Juristinnen und Juristen des Referats 72 am Regierungspräsidium. Wir beraten Sie gerne. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne an uns wenden, wenn Sie von Dritten in einem Maße angegangen werden, das über das eingangs beschriebene Maß hinausgeht bzw. wenn konkrete, ernstzunehmende Drohungen gegen Sie persönlich oder Mitglieder Ihrer Schule im Raum stehen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Bauknecht
…………………………………………………………………………………..
Dr. Holger Bauknecht
Leiter Referat 72 - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte
Abteilung 7 - Schule und Bildung
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Tel.: 0711/904 17200
Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO
können Sie unserer Homepage entnehmen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutz/
Diese Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
390 views08:32