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Tina Romdhani - stark für unsere Kinder!

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Beschreibung vom Kanal

Unsere Kinder sind das Wichtigste - unsere Aufgabe ist es unsere Kinder vor physischen und psyhischen Schäden zu schützen!

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Die neuesten Nachrichten 18

2022-02-24 14:29:36 Kinderheim wegen Homeschooling?: Verweigerung des Schulbesuchs ist nicht automatisch der Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen

Während in Pandemiezeiten das sogenannte Homeschooling zahlreiche Eltern und ihre Kinder überfordert, bestehen andere Erziehungsberechtigte darauf, ihre Kinder zuhause zu unterrichten. Welche Folgen diese Entscheidung haben kann - und vor allem, welche nicht - wurde im Folgenden vom Oberlandesgericht Bamberg (OLG) klargestellt.
Das Jugendamt brachte die Frage vor Gericht, welche Mittel man gegen die Eltern von drei Kindern habe, denen der Schulbesuch elternseitig verweigert wurde. Dabei standen der Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme in ein Heim zur Diskussion. Es wurden zwei verschiedene Gutachten eingeholt. Die Eltern waren - abgesehen von ihrer Haltung zur Schulpflicht - voll erziehungsfähig, die Kinder zeigten laut erstem Gutachten weder Auffälligkeiten noch einen Rückstand oder einen entsprechenden Förderbedarf. Ein zweites Gutachten erläuterte, dass ein sogenannter Schulabsentismus eine starke Entwicklungsgefährdung mit hohem Chronifizierungsrisiko darstelle. Hier war die Rede von möglichen Angststörungen oder oppositionellen und dissozialen Störungen. Daher sei die dringende Notwendigkeit zur Wiedereingliederung des Kindes in das Schulsystem gegeben, wobei eine dauerhafte Herausnahme des Kindes aus der Familie möglichst zu vermeiden sei - aber eben auch nicht ausgeschlossen wurde.
Das Familiengericht (FamG) verhängte daraufhin Auflagen gegen die Eltern, in Zusammenarbeit mit Jugendamt, Mobilem Sonderpädagogischen Dienst und der zuständigen staatlichen Schulpsychologin schrittweise wieder einen Schulalltag einzuführen und bis dahin den Heimunterricht durch die Mutter mit regelmäßigen Lernstandserhebungen fortzusetzen. Sollten diese Auflagen nicht erfüllt werden, drohe womöglich eine Heimaufnahme als nächster Schritt. Die Eltern wandten sich an das OLG und wollten gegen diese Auflagen gerichtlich vorgehen.
Vor dem OLG relativierte der zweite Sachverständige die wahrscheinlichen psychischen Störungen als eine allgemeine statistische Aussage, ohne dass in dieser Familie konkret bereits Anhaltpunkte für eine solche Entwicklung erkennbar seien. Der vor Gericht persönlich angehörte zwölfjährige (älteste) Sohn der Familie hinterließ zudem einen positiven Eindruck. Das OLG hob daher die Auflagen gegen die Eltern auf. Für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, sei nicht Aufgabe des FamG. Vielmehr stünden der Schulbehörde hierfür die sich aus dem Schulgesetz ergebenden Maßnahmen zur Verfügung, die von dieser eigenständig zu prüfen seien. Die Gesetze ermöglichen lediglich ein staatliches Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Kindeswohlgefährdung, nicht aber die Durchsetzung einer bestmöglichen Förderung des jeweils betroffenen Kindes. Im Fall einer Schulverweigerung kann nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden. Es seien vielmehr alle wesentlichen Aspekte des konkreten Einzelfalls zu ermitteln und hinsichtlich einer konkreten Kindeswohlgefährdung zu bewerten. Allgemeine Erwägungen reichen zur Begründung einer konkreten und erheblichen Gefährdung nicht aus.
Hinweis: Die Grundgedanken dieser Entscheidung sind auf andere Fälle übertragbar, in denen die Erziehungsvorstellungen der Eltern nicht mit der Mehrheit der Gesellschaft übereinstimmen. Ohne dass das betroffene Kind dadurch konkret benachteiligt wird, muss der Staat dies als Elternrecht aus Art. 6 Grundgesetz hinnehmen.

Quelle: OLG Bamberg, Beschl. v. 22.11.2021 - 2 UF 220/20zum Thema:Familienrecht
155 views11:29
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2022-02-24 11:30:04 https://www.berliner-zeitung.de/news/impffolgen-krankenkasse-bkk-schreibt-brief-an-paul-ehrlich-institut-li.213676
204 views08:30
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2022-02-24 05:07:49
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2022-02-24 05:07:49
307 views02:07
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2022-02-24 04:30:25
Das ist der brisanteste Brief des Jahres

Unbedingt teilen!!

Eine Krankenkasse fordert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zur sofortigen Reaktion auf. Denn die Abrechnungsdaten der BKK Krankenkassen haben ergeben, dass die durch Kliniken und Arztpraxen abgerechneten Impfnebenwirkungen um ein 10-faches höher liegen als die vom PEI angegebenen Verdachtsfälle.

Die BKK spricht von einem "HEFTIGEN WARNSIGNAL" bei Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung!

Die Impfungen müssen SOFORT gestoppt werden! Wer als Arzt weiter impft und wer als verantwortliche Behörde und Minister bundesweit und landesweit die Fortführung der Impfungen nicht verhindert, macht sich persönlich haftbar und strafbar!

Ich selbst habe in mehreren "Warnungen an Ärzte" schon seit letztem Sommer vor den Corona-Impfungen gewarnt!

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

@rechtsanwaeltin_beate_bahner
3 views01:30
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2022-02-23 22:51:04 Ich gebe 'MD-Schreiben - Informationen Anpassung Corona Maßnahmen' für Sie frei.
395 views19:51
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2022-02-22 13:54:59 !!JETZT ABER RICHTIG!!


Die Deutsche Unfallversicherung verbietet das Tragen von Masken bei Kindern. (Das hat jetzt Auswirkungen auf Kitas und Schulen). Erwachsene dürfen nur 2 Std eine Maske tragen. Arbeitgeber und Lehrer haften privat für Gesundheitsschäden.

ELTERN! Es ist jetzt Schluss!!!!!!!
80 views10:54
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2022-02-20 17:21:29 EINLADUNG ZUM LEVANA ÄRZTE-TALK
22. Februar 2022 um 18:00 Uhr

Hier könnt Ihr Euch anmelden:
https://www.eventbrite.de/e/272817092267

Levana Ärzte-Talk zum Thema "Ärzte: Hexer von heute" mit:
Dr. med. Carola Javid-Kistel
Dr. Bodo Schiffmann
Rolf Kron

Weitere Informationen und eine Anleitung zum Kauf der "Tickets" findet Ihr auf der jeweiligen Veranstaltungsseite. Sollte es bei der Anmeldung dennoch Probleme geben oder Ihr bekommt nicht automatisch nach Zahlung/Bestellung eine separate Nachricht mit Zoom-Link per E-Mail geschickt, schreibt bitte rechtzeitig (!) eine E-Mail an: technik@levana-landsberg.de



Schaut auch gerne auf unserem Odysee-Kanal vorbei für alle Aufzeichnungen der Sondersendungen und Infoabende:
https://odysee.com/@LevanaVerbund:4



Das Schweigen der Medien… Gestorben trotz, mit oder wegen der Impfung?
corona.levana-verbund.de
https://t.me/LevanaVerbund/892



Vielen Dank für Euer Interesse, Eure Mitarbeit und Unterstützung!

Wir freuen uns auf Euch!

Euer „Levana Team“

PS: Bitte ladet auch all Eure Freunde und Bekannten ein und teilt es in Eurem Umfeld, Telegram-Gruppen/Kanälen und sonstigen sozialen Netzwerken - Danke!
288 views14:21
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2022-02-20 11:39:09 Wenn das Schulamt Zwangsmaßnahmen verfügt hat wie Zwangsgeld o. Frist zur Schule zu gehen, sonst drohe poliz. Abholung des Kindes zur Schule, sollte man dagegen begründeten Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen, damit der Vollzug der Zwangsverfügung/ die Vollstreckung des Zwangsgeldes nicht sofort nach Ablauf der Frist des Bescheides vollzogen werden kann.
Unbedingt den eigenen Bedingungen anpassen, nicht einfach den Text kopieren!

Hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung mit der Begründung wiederhergestellt, der Verwaltungsakt sei wegen fehlender Bestimmtheit rechtswidrig, so darf auch nach Behebung dieses Mangels im Widerspruchsverfahren weder die erlassende Behörde noch die Widerspruchsbehörde erneut die sofortige Vollziehung jenes Verwaltungaktes anordnen; sie sind vielmehr darauf verwiesen, beim Verwaltungsgericht die Änderung des Wiederherstellungsbeschlusses zu beantragen.
https://www.sadaba.de/Rsp/GSBR_VwGO_080_1.html
175 views08:39
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2022-02-20 05:23:38 Kein Long Covid bei Kindern und Jugendlichen

2 Studien konnten keine großen Einschränkungen der Lebensqualität nachweisen.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131651/Studien-untersuchen-Long-COVID-bei-Jugendlichen

Auch deshalb fordern wir den sofortigen #kidsfreedomday

Umzug mit und für unsere nächste Generation

Folgt uns auf: https://t.me/kidsfreedomday

Sonntag 27.02.22
Beginn: 14:00 Uhr

Kultusministerium
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart

––Versammlung angemeldet ––
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