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Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen«, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem SPIEGEL. »Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.«

Dabei geht es der Ökonomin nicht darum, Hinterbliebenen, die selbst nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Rentenzahlung künftig ersatzlos zu streichen. Vielmehr plädiert sie dafür, dass eine bereits seit 2002 bestehende, aber nur sehr selten genutzte Möglichkeit künftig die verpflichtende Variante wird: das Rentensplitting.

Dabei werden Rentenansprüche, die von einem oder beiden Partnern während einer Ehe erworben werden, hälftig aufgeteilt – das Prinzip der Zugewinngemeinschaft in einer Ehe. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche.

Quelle 08.07.2023

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