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56. Ich bin der Ansicht, dass zusätzlich zu dem belästigenden | Official Simon Parkes Deutsch

56. Ich bin der Ansicht, dass zusätzlich zu dem belästigenden Charakter jeder einzelnen Veröffentlichung eine Belästigung in der anhaltenden Kampagne der Veröffentlichung von Videos vorliegt, einschließlich der Wiederveröffentlichung der Videos bei Brighteon, als die YouTube-Videos entfernt wurden, und des Aufmerksammachens auf die Videos per E-Mail durch die Dreizehnte Veröffentlichung, die Hyperlinks zu den Brighteon-Videos enthielt. Ich habe bereits die anhaltende Wirkung dieser Kampagne beschrieben, die für die belästigende Wirkung von Herrn Earnshaws Kampagne gegen Herrn Parkes relevant ist, unabhängig davon, ob Herr Earnshaw tatsächlich in irgendeiner Weise am Wiederauftauchen der Videos und/oder an der Veröffentlichung neuer Videos beteiligt ist, die Auszüge aus den ursprünglichen Videos enthalten und sich auf die Eidesstattliche Erklärung berufen. Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um einen schwerwiegenden Fall von Online-Belästigung, der einen Preis im oberen Vento-Bereich rechtfertigt.

57. In Anbetracht des Vorstehenden, einschließlich der Entschädigung, die Herr Parkes von Herrn Hall im Anschluss an den in der Tomlin-Verfügung enthaltenen Vergleich erhalten hat, bin ich der Ansicht, dass ein angemessener allgemeiner Schadensersatz für die verschiedenen Schadensarten unter Vermeidung von Doppelzählungen, unter Berücksichtigung der relevanten erschwerenden Faktoren und in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Earnshaw keine Beweise für eine relevante Milderung vorgelegt hat, 35.000 £ beträgt. Eine Entschädigung in dieser Höhe ist auch ein ausreichender Betrag, um die Rehabilitation von Herrn Parkes zu belegen.

58. Ich stelle fest, dass eine Entschädigung von 35.000 £ höher ist als die von Herrn Parkes beantragten 25.000 £, aber das ist meine Einschätzung der richtigen Höhe der Entschädigung im Lichte der relevanten Grundsätze. Ich bin nicht an Herrn Parkes' eigene Einschätzung der richtigen Höhe gebunden. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass die Tatsache, dass Herr Earnshaw mittellos ist (falls dies zutrifft) oder dass Herr Parkes ihn nicht ausfindig machen kann, für die Bestimmung der angemessenen Höhe des allgemeinen Schadenersatzes relevant ist.

Gerichtliche Verfügung

59. Ich bin auch der Ansicht, dass ich von meinem Ermessen Gebrauch machen sollte, Herrn Parkes Unterlassungsansprüche zu gewähren, indem ich Herrn Earnshaw verbiete, weitere Veröffentlichungen über Herrn Parkes vorzunehmen oder weitere private Informationen oder persönliche Daten von Herrn Parkes zu veröffentlichen und/oder jegliches Verhalten zu verfolgen, das einer Belästigung von Herrn Parkes oder einer mit ihm verbundenen Person, einschließlich eines Mitglieds seiner Familie, gleichkommt. Ich werde außerdem anordnen, dass Herr Earnshaw alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Kopien der neun Videos, die die vierte bis zwölfte Veröffentlichung umfassen, löschen muss.

60. Es ist gerecht und verhältnismäßig, diese Anordnung gegen Herrn Earnshaw zu erlassen in Anbetracht seines fortgesetzten Verhaltens während seiner Belästigungskampagne gegen Herrn Parkes, seiner unangemessenen und missbräuchlichen Führung dieses Verfahrens, während er noch daran beteiligt war, der anhaltenden Wirkung der elf verleumderischen Veröffentlichungen, für die er haftet (insbesondere die neun Videos und die Eidesstattliche Erklärung), und seines Versäumnisses, sich zu entschuldigen oder irgendeine Reue für die unbegründeten Anschuldigungen zu zeigen, die er gegen Herrn Parkes erhoben hat.