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Wenn es hier in der Gruppe Betroffene gibt oder jemand einen entsprechenden Fall kennt, dann bitte in den Kommentaren mitteilen!
Wenn man es verpasst hat, die Einspruchsfrist (meist zwei Wochen) fristgerecht einzuhalten, dann wird der Bescheid leider rechtskräftig und somit vollstreckbar, d. h. man muss zahlen. Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass man sein Kind impfen lassen muss! Man muss nur beim nächsten Bescheid besser auf die Frist achten.
Zuweilen erhält man vom Gesundheitsamt auch eine Einladung zu einer "Impfberatung", die natürlich darauf hinausläuft, den Betroffenen zur Impfung zu überreden, indem erklärt wird, wie gefährlich und ansteckend die Masern sind und dass nur die Impfung einen davor bewahren könne, was natürlich erlogen ist, was man auch ganz klar nachweisen kann. Die behördlichen Mitarbeiter (wie übrigens auch die meisten Ärzte) glauben aber meist selbst an diese erlernten Unwahrheiten, so dass hier Aufklärungsbedarf besteht.
Hier empfehle ich, sich meinen Bericht von so einem Beratungsgespräch in einem Gesundheitsamt durchzulesen, aus dem man erfährt, wie man den Spieß umdreht und die behördlichen Ärztinnen im Gesundheitsamt über die nachweisliche Nutzlosigkeit der Impfung informiert:
http://bartos.info/Impfberatung_Gesundheitsamt_wegen_Masernnachweis.pdf
Wenn jemand von euch nicht allzu weit weg von Halle (Saale) wohnt und ich es terminlich einrichten kann, bin ich gern wieder als Begleiter mit dabei.

Zur letzten Frage im hier verlinkten Dokument kann man als Antwort der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachlesen, dass es keine Zwangsimpfung gibt:
https://www.masernschutz.de/themen/rechtliche-aspekte/
Ausführliche Informationen zum Thema Maserngesetz unter diesem Beitrag:
https://www.facebook.com/.../permalink/880949422738917/