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Die neuesten Nachrichten

2023-01-30 14:17:37 Ich habe eine Variante für einen Nachweis nach § 20 (9) IfSG für ungeimpfte Schulpflichtige zur Vorlage beim Gesundheitsamt entworfen, mit der man seine Würde wahren kann und die wahrscheinlich auch Wirkung zeigen wird. Sie berücksichtigt, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Impfentscheidung nach wie vor freiwillig ist und niemand sein Schulkind impfen lassen muss, der das nicht möchte. Erste Gesundheitsämter haben das bei ihren Zwangsgeldbescheiden schon von sich aus berücksichtigt. Mit diesem "Nachweis" nimmt man dem Gesundheitsamt von vornherein den Wind aus den Segeln und beugt dieser Art Verwaltungsakt bereits von vornherein vor. Einzelheiten dazu hier, über Rückmeldungen dazu würde ich mich freuen:

https://t.me/GegenImpfen_Sicherungskopien_FB/170
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2023-01-30 14:17:37 Liebe Ute, danke für diese Informationen, ich glaub, die können uns allen weiterhelfen
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2023-01-26 01:09:54 Liebe Mitglieder, Follower und Freunde. Hiermit teilen wir euch die Auflösung von SEIN e. V. mit. Der ehemalige Vorstand bestehend aus Mila, Katja und Johanna bedankt sich für euer Unterstützung. Es war eine lehrreiche und spannende Zeit und wir sind mega dankbar dafür. Auch für die vielen lieben Menschen, die dadurch in unser Leben gekommen sind. Wir versuchen, die Homepage und ihre Inhalte noch einige Zeit aufrecht zu erhalten. Seid liebevoll und achtsam zu euch.
120 views22:09
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2023-01-21 20:15:26 Wenn es hier in der Gruppe Betroffene gibt oder jemand einen entsprechenden Fall kennt, dann bitte in den Kommentaren mitteilen!
Wenn man es verpasst hat, die Einspruchsfrist (meist zwei Wochen) fristgerecht einzuhalten, dann wird der Bescheid leider rechtskräftig und somit vollstreckbar, d. h. man muss zahlen. Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass man sein Kind impfen lassen muss! Man muss nur beim nächsten Bescheid besser auf die Frist achten.
Zuweilen erhält man vom Gesundheitsamt auch eine Einladung zu einer "Impfberatung", die natürlich darauf hinausläuft, den Betroffenen zur Impfung zu überreden, indem erklärt wird, wie gefährlich und ansteckend die Masern sind und dass nur die Impfung einen davor bewahren könne, was natürlich erlogen ist, was man auch ganz klar nachweisen kann. Die behördlichen Mitarbeiter (wie übrigens auch die meisten Ärzte) glauben aber meist selbst an diese erlernten Unwahrheiten, so dass hier Aufklärungsbedarf besteht.
Hier empfehle ich, sich meinen Bericht von so einem Beratungsgespräch in einem Gesundheitsamt durchzulesen, aus dem man erfährt, wie man den Spieß umdreht und die behördlichen Ärztinnen im Gesundheitsamt über die nachweisliche Nutzlosigkeit der Impfung informiert:
http://bartos.info/Impfberatung_Gesundheitsamt_wegen_Masernnachweis.pdf
Wenn jemand von euch nicht allzu weit weg von Halle (Saale) wohnt und ich es terminlich einrichten kann, bin ich gern wieder als Begleiter mit dabei.

Zur letzten Frage im hier verlinkten Dokument kann man als Antwort der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachlesen, dass es keine Zwangsimpfung gibt:
https://www.masernschutz.de/themen/rechtliche-aspekte/
Ausführliche Informationen zum Thema Maserngesetz unter diesem Beitrag:
https://www.facebook.com/.../permalink/880949422738917/
293 views17:15
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2022-05-04 23:20:58 Hallo zusammen,

ich beschäftige mich inzwischen schon länger mit dem "weg von DAGEGEN" - "hin zu SOGWIRKUNG ERZEUGEN - NEUES kreieren"...

In meinem persönlichen Leben und zum größten Wohle aller.

Vielleicht mag sich noch der ein oder andere beteiligen :)



254 views20:20
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2022-02-27 14:36:49 Hallo ihr Lieben

Der Ärztetag hat sich zu einer möglichen Impfpflicht der Kinder ab dem kommenden Spätsommer geäußert und sagt „Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien nur noch mit geimpften Kindern zurück“.

On Top kommt noch, dass die Kinderrechte demnächst in das Grundgesetz aufgenommen werden.

Darüber möchten wir hier informieren, da das viele Menschen noch nicht wissen und die Auswirkungen vielen nicht geläufig sind.

Der Bundestag hat die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz nach vielen gescheiterten Versuchen ganz aktuell genehmigt.

Kinderrechte im Grundgesetz klingt toll, ist aber leider eine „Mogelpackung“:

Kinder sind Menschen und somit vom Grundgesetz schon immer voll umfasst.

Die Kinderrechte im Grundgesetz brechen jedoch die bislang unantastbaren Elternrechte über die Kinder.

Der Staat hätte ab dann das Recht und die Pflicht, Kinderrechte gegen die Eltern durchzusetzen.

Nehmen wir mal an, Eltern würden ihr Kind nicht gegen Covid-19 impfen lassen, der Staat empfiehlt diese Impfung aber und verpflichtet vielleicht sogar dazu (Beispiel Masern). Dann würde jetzt nicht mehr das Recht der Eltern gelten, sondern das Recht der Kinder auf Teilhabe an den Impfprogrammen wäre (möglicherweise) höher zu bewerten.

Eine weitere mögliche Vorstellung wäre, dass der Staat die Eltern als politisch ungeeignet für die Erziehung der Kinder einstuft und ihnen diese daher entzieht.

In Verbindung mit der derzeitigen Einschränkung folgender Grundrechte:

* Recht auf körperliche Unversehrtheit

* Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung

* Recht auf Freiheit

* Recht auf Freizügigkeit

stimmt das sehr nachdenklich.

Sprecht mit allen Eltern darüber, damit sie Bescheid wissen.
51 views11:36
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2022-02-17 17:00:07
Auch Du bist möglicherweise Impfunfähig, das solltest du unbedingt überprüfen lassen.

Bei nur 12 Fachkliniken bekommst du frühstens in 5 Jahren einen Termin und bis dahin darfst Du nicht geimpft werden.
12 views14:00
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2022-02-11 00:48:38 Entscheidung über Corona-Kinderimpfung nur durch beide Elternteile

Das Amtsgericht Weilheim hat in einem Beschluss festgestellt, dass beide Elternteile der Impfung zustimmen müssen, auch wenn dies bedeutet, dass die Impfung - mangels Zustimmung eines Elternteils - nicht durchgeführt wird.

Hier der Link zum Beschluss auf meiner Homepage.

Alle anderen Familienrichter, die - trotz des fatalen Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Corona-Impfungen für Kinder im Besonderen - die Entscheidung auf den impfwilligen Elternteil übertragen, riskieren im Falle von Gesundheitsschäden oder Todesfällen nach meiner Einschätzung persönliche Schadensersatzansprüche.

Gerichte sind verpflichtet, schwerwiegende Bedenken gegen die Impfung selbständig zu prüfen und diesen nachzugehen! Sie dürfen sich nicht auf eine STIKO-Empfehlung verlassen, die jedweder wissenschaftlichen und medizinischen Grundlage, Evidenz und Glaubwürdigkeit entbehrt, vgl. hierzu Kapitel 21 in meinem Buch, S. 241 ff.

Gerichte müssen selber denken! Dies ist ihre verfassungsrechtliche Pflicht nach Art. 97 Grundgesetz!

Dies hat das Amtsgericht Weilheim getan, wofür ich als Rechtsanwältin zutiefst dankbar bin, nachdem das deutsche Rechtssystem in allen Rechtsfragen rund um Corona so fundamental versagt und die meisten (nicht alle!) Gerichte jedwedes Vertrauen der redlichen Bürger in rechtsstaatliche Corona-Entscheidungen nachhaltig zerstört haben.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Mein Telegramkanal:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner

Meine Homepage:
www.beatebahner.de

https://www.buchkomplizen.de/
Buchkomplizen | 3 Treffer für "Beate Bahner Corona-Impfung"
33 views21:48
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2021-12-20 22:14:08
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2021-12-14 14:26:11 https://www.individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/masern-impfpflicht-uebergangsfrist-verlaengert.html
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