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Entscheidung über Corona-Kinderimpfung nur durch beide Elternt | SEIN-Kanal - Die unabhängige Patientenlobby

Entscheidung über Corona-Kinderimpfung nur durch beide Elternteile

Das Amtsgericht Weilheim hat in einem Beschluss festgestellt, dass beide Elternteile der Impfung zustimmen müssen, auch wenn dies bedeutet, dass die Impfung - mangels Zustimmung eines Elternteils - nicht durchgeführt wird.

Hier der Link zum Beschluss auf meiner Homepage.

Alle anderen Familienrichter, die - trotz des fatalen Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Corona-Impfungen für Kinder im Besonderen - die Entscheidung auf den impfwilligen Elternteil übertragen, riskieren im Falle von Gesundheitsschäden oder Todesfällen nach meiner Einschätzung persönliche Schadensersatzansprüche.

Gerichte sind verpflichtet, schwerwiegende Bedenken gegen die Impfung selbständig zu prüfen und diesen nachzugehen! Sie dürfen sich nicht auf eine STIKO-Empfehlung verlassen, die jedweder wissenschaftlichen und medizinischen Grundlage, Evidenz und Glaubwürdigkeit entbehrt, vgl. hierzu Kapitel 21 in meinem Buch, S. 241 ff.

Gerichte müssen selber denken! Dies ist ihre verfassungsrechtliche Pflicht nach Art. 97 Grundgesetz!

Dies hat das Amtsgericht Weilheim getan, wofür ich als Rechtsanwältin zutiefst dankbar bin, nachdem das deutsche Rechtssystem in allen Rechtsfragen rund um Corona so fundamental versagt und die meisten (nicht alle!) Gerichte jedwedes Vertrauen der redlichen Bürger in rechtsstaatliche Corona-Entscheidungen nachhaltig zerstört haben.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

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Meine Homepage:
www.beatebahner.de

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