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Überraschend von der Polizei gestoppt: Das gilt fürs Telefonieren auf dem Fahrrad

HILPOLTSTEINLANDKREIS ROTH - Es sollte ein entspannter Nachmittag werden, doch es kam anders als geplant: Gerhard F. (Name geändert) aus Hilpoltstein wollte mit zwei Kumpels zum Eisessen nach Allersberg radeln. Auf Höhe des Parkplatzes an der Abzweigung zum Segelzentrum Heuberg klingelte sein Handy.„Ich wartete auf einen Anruf und schaute aufs Display, wer dran ist“, erinnert sich Gerhard F. Wie vom Donner gerührt sei er gewesen, als just in diesem Augenblick ein Streifenwagen der Hilpoltsteiner Polizei neben ihm stoppte und ein Beamter ihm eröffnete, dass es verboten sei, auf dem Fahrrad mit dem Mobiltelefon zu telefonieren.Auf seinen Einwand, er habe gar nicht telefoniert, sondern nur aufs Display geguckt, gingen die Polizisten laut Gerhard F. gar nicht groß ein. Stattdessen hätten sie sich daran gemacht, die Personalien des Verkehrssünders aufzunehmen. Weil er sauer war, gab dieser dabei zunächst einen falschen Namen an - Franz Gruber. Doch den gibt es an der angegebenen Adresse nicht, stellte die Polizei nach kurzer Recherche fest.55 Euro für den Blick aufs DisplayÄhnlich verhielt es sich beim Geburtsdatum, bei dem sich Gerhard F. nach eigenen Angaben verhaspelte. Wenn dieser 1921 geboren sei, wie er angegeben hatte, müsse er immerhin über 100 Jahre sein - und das sei doch eher unwahrscheinlich, so der Ordnungshüter.Danach wurde es laut Gerhard F. wieder ein geordnetes Gespräch, an dessen Ende unser Radler erfuhr, dass er 55 Euro abdrücken muss, weil er während des Radfahrens telefoniert habe. Da half auch der Hinweis nichts, dass er zum einen nur gerollt sei, um seine Kumpels nicht aus den Augen zu verlieren, noch zum anderen die Beteuerung, dass er nur aufs Display geschaut und nicht telefoniert habe.In dieser Hinsicht hätte er mehr Kulanz von der Polizei erwartet, gibt sich Gerhard F. enttäuscht. Eine Ermahnung hätte es seiner Ansicht nach getan. Doch weit gefehlt: Es gelte dasselbe wie beim Autofahren, erläutert Peter Winkler, Dienststellenleiter der Hilpoltsteiner Polizei, auf Nachfrage unserer Zeitung. Telefonieren auf dem Fahrrad sei verboten und entsprechend zu ahnden. Auch dabei werde man schließlich abgelenkt.