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Die neuesten Nachrichten 3

2021-10-22 18:17:34
Dr. Cihan Celik ist Oberarzt am Klinikum Darmstadt und leitet dort die Corona-Station.
Foto: Klinikum Darmstadt
5.1K views15:17
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2021-10-15 17:47:37 Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

Wir haben in dieser Woche die Corona-Verordnung bis zum 7. November verlängert und u.a. die 2G-Option im Einzelhandel eingeführt. Wir verstehen, dass Sie dazu viele Fragen haben und wollen diese deshalb hier nochmal genau erklären:

2G-Option im Einzelhandel – was bedeutet das?

Händler können jetzt eigenverantwortlich entscheiden, ob sie nur noch Genesene und Geimpfte in ihren Geschäften empfangen. Dann entfallen auch die Abstands- und die Maskenpflicht.

Wir möchten aber besonders darauf hinweisen, dass es sich bei 2G um eine rein freiwillige Maßnahme handelt. Wir erwarten daher keine umfassende Umsetzung in der Praxis, insbesondere nicht bei Lebensmittelgeschäften oder Geschäften des täglichen Bedarfs. Das sieht auch der Handelsverband so, mit dem wir laufend im Austausch sind.

Warum haben wir das eingeführt?

Hintergrund : Mit dieser Regelung haben wir ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main rechtlich umgesetzt , denn unsere bisherige Regelung zur 2G-Option wurde vom Gericht aus Gründen der Gleichbehandlung als unzureichend eingestuft.

Was gibt’s sonst noch Neues?

In Krankenhäusern gilt jetzt eine Testpflicht 2 Mal pro Woche für ungeimpftes Personal wie bereits auch schon in Alten- und Pflegheimen.

In diesen entfällt jetzt das Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung, wenn eine Corona-Infektion auftritt - stattdessen sollen individuelle Schutzmaßnahmen greifen.

In den Schulen gilt künftig die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz und zu täglichen Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest und nicht erst nach der PCR-Bestätigung.

Neu ist seit dieser Woche auch, dass die Bürgertests nur noch für einen beschränkten Personenkreis kostenfrei sind: zum Beispiel für Kinder unter 12 Jahren, für Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Aber: Der beste Schutz vor Corona ist nach wie vor die Impfung - und die gibt’s nach wie vor kostenfrei und ganz unkompliziert beim Hausarzt!

Zum Schluss noch eine gute Nachricht, weil wir dazu viele Nachfragen hatten: Veranstaltungen wie Laternenumzüge und Weihnachtsmärkte können in diesem Jahr ohne Personenbeschränkungen und Einlasskontrollen stattfinden!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Ihr Michael Bußer
5.5K views14:47
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2021-10-08 19:27:31 Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

Wer in ein Restaurant , ins Museum oder zum Friseur geht, der muss in Hessen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen oder beim Hallen-Sport gilt bei uns die 3G-Regel.

Den notwendigen Corona-Schnelltest kann bislang jede und jeder kostenlos in einem Bürgertestzentrum machen. Die Kosten dafür hat der Bund übernommen. Das ändert sich nun deutschlandweit am kommenden Montag.

Heißt konkret: Wer einen Test benötigt, muss diesen ab dem 11.10. in aller Regel selbst bezahlen.

Dazu erreichen uns derzeit viele Fragen. Die häufigsten möchte ich Ihnen hier gerne beantworten.

Wer kann sich weiterhin kostenlos testen lassen?
Alle unter 12 Jahren und Kinder, die erst in den letzten drei Monaten 12 geworden sind.
Alle, die sich aus medizinischen Gründen (aktuell oder in den letzten 3 Monaten) nicht impfen lassen können.
Bis zum Ende des Jahres auch alle unter 18 sowie Schwangere.
Alle Details https://hessenlink.de/NfnN6

Auch wer sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne befindet und einen Antigen-Test benötig, um diese zu beenden, kann sich weiter kostenlos testen lassen.

Wer Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt, der muss sich sowieso bei seinem Arzt melden und wird dort – wie bisher auch – im Rahmen der Behandlung getestet.

Wo finde ich ein Testzentrum?
Auf www.corona-test-hessen.de – weil sich die Anbieter dort aber nicht eintragen müssen, ist die Liste nicht unbedingt vollständig.

Was kosten die Tests, wenn ich sie selbst bezahlen muss?
Die Preise legen die Teststellen selbst fest, sie können sich also unterscheiden.

Wie weise ich nach, dass ich von den Kosten befreit bin?
Mit dem Pass oder Personalausweis. Bei Kindern reicht ein Schülerausweis.
Mit einer Bescheinigung über einen der oben genannten Punkte bzw. einem originalen Attest, aus dem die medizinischen Gründe hervorgehen.

Bekomme ich weiterhin ein Zertifikat?
Ja, in Papierform oder auf Wunsch digital über die Corona-Warn-App.

Am einfachsten ist es aber, wenn sich alle, bei denen es möglich ist, impfen lassen: Suchen Sie einfach Ihren Arzt auf und machen Sie einen Termin. Denn so schützen Sie sich und andere am allerbesten – und müssen sich über das Thema Testen so gut wie keine Gedanken mehr machen. Also: #Ämelhoch!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende – und bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Bußer
8.2K views16:27
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2021-09-24 19:47:27 Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

3G, 2G, was muss ich wo beachten? Wo muss ich eine Maske tragen? Wo komme ich nur als Geimpfter rein? Seit gut einer Woche gelten in Hessen neue Regeln. Hier nochmal die wichtigsten Infos im Überblick:

3G – Wer darf da rein?
Alle, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Und: Kinder bis 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung.

2G – Wer darf da rein?
Ausschließlich Geimpfte und Genesene. Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre.

Wo gilt 3G?
Als Faustregel gilt: Immer dann, wenn man in der Freizeit unterwegs ist und irgendwo rein will. Das betrifft bspw. Veranstaltungen, Sporthallen, Kinos, Restaurants, Friseure, Nagelstudios, Museen, aber auch Schulen und Hochschulen oder Besuche in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. Nur bei Großveranstaltungen gilt 3G auch im Freien.

Wo gilt 2G?
Überall da, wo 3G vorgeschrieben ist und sich bspw. Friseure, Restaurants, Veranstalter, Bars und Clubs freiwillig für diese Option entscheiden. Dann müssen alle Geimpft oder Genesen sein - auch das Personal. Im Gegenzug entfallen dann Maskenpflicht, Abstandsregeln und andere Corona-Beschränkungen.

Wo gilt weder 3G noch 2G?
im Öffentlichen Nahverkehr (Bus, S-Bahn etc.)
beim Einkaufen (Supermarkt, Geschäfte, Tankstellen etc.)
in Behörden, Gerichten & Ämtern

Wo muss ich eine Maske tragen?
Grundsätzlich drinnen, also bspw. beim Einkaufen, in Banken, im Theater und Kino. Sobald man sitzt, kann die Maske meistens runter. In Bussen und Bahnen muss die Maske aufbleiben. Ebenso bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Nagelstudios (Ausnahme: 2G). Im Freien muss nur im Gedränge die Maske auf.

Wo muss ich meine Kontaktdaten hinterlassen?
in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen in Tanz-Clubs etc.
in Prostitutionsstätten

Zum Schluss noch die aktuellen Zahlen:

Impfquote Erstimpfungen: 67,3 %
Impfquote Zweitimpfungen: 63,0 %
Hospitalisierungsrate: 1,88
Belegte Intensivbetten: 147
7-Tages-Inzidenz: 66,2

Bleiben Sie gesund.

Ihr

Michael Bußer
14.4K views16:47
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2021-09-14 19:57:27 Hallo, hier ist der Regierungssprecher,

wir haben in dieser Woche unsere Corona-Regeln grundlegend überarbeitet. Damit reagieren wir auf eine Entwicklung, die immer deutlicher wird: Die Pandemie entwickelt sich zu einer Pandemie der Ungeimpften. Die Folge: Wer sich nicht impfen lässt, wird mit deutlich mehr Einschränkungen leben müssen als Geimpfte und Genesene.

Und das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

In Innenräumen gilt ab Donnerstag landesweit in vielen Bereichen die 3G-Pflicht. Das heißt: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen rein. Bspw. bei Veranstaltungen, in Museen, Sporthallen, Gaststätten oder beim Friseur ist ein Nachweis vorgeschrieben. Und den Test muss ab Mitte Oktober jeder selbst zahlen!

Im Freien fällt die 3G-Pflicht, wo sie bislang besteht, weitgehend weg, bspw. draußen im Restaurant. Erst bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen gilt auch im Freien die 3G-Regel.

Völlig neu in Hessen ist die 2G-Option für Veranstalter und private Betreiber. Wer nur Geimpfte und Genesene reinlässt, kann auf fast alle Einschränkungen verzichten. Heißt konkret:

Keine Maskenpflicht
Keine Abstandsregeln
Keine Kapazitätsbegrenzung

Denn wir wissen mittlerweile: Geimpfte erkranken nicht nur deutlich seltener. Auch die Verläufe sind viel milder. Kaum ein Geimpfter muss wegen Corona ins Krankenhaus.

Und genau das ist ja schon immer unsere Richtschnur: Wir wollen unser Gesundheitssystem nicht überlasten. Weil mittlerweile mehr als 60 Prozent in Hessen geimpft sind, hat sich die Situation auf den Intensivstationen insgesamt entspannt.

Neue Einschränkungen werden wir in Zukunft genau davon abhängig machen: Wie ist die Lage in unseren Krankenhäusern? Wie viele Intensivbetten sind belegt? Und wie viele Corona-Patienten wurden in der letzten Woche neu eingeliefert? Die seit Beginn der Krise maßgebliche 7-Tage-Inzidenz verliert hingegen an Bedeutung. Ein echter Systemwechsel!

Wie genau diese neuen Werte berechnet werden und welche Stufen wann greifen – das haben wir hier für Sie zusammengestellt:
https://hessenlink.de/qdYZC

Auch wichtig: Die Zeiten, in denen Sie regelmäßig Ihren Namen und Anschrift im Restaurant oder beim Shoppen angeben mussten, sind weitgehend vorbei. Die Kontaktdatenerfassung kann in fast allen Bereichen entfallen.

Zugegeben: Das sind viele neue Regeln. Deshalb haben wir sie hier nochmal übersichtlich aufbereitet:

Was gilt wo in Hessen?
https://hessenlink.de/gEfBp

Masken, Tests, Kontaktdaten: Was brauche ich wo?
https://hessenlink.de/PcBCW

Welche Regeln gelten bei Veranstaltungen?
https://hessenlink.de/Veranst

Und worauf müssen Kinder bzw. die Eltern achten?
https://hessenlink.de/Kinder

Zum Schluss: Aktuell läuft die bundesweite Impfaktionswoche #HierWirdGeimpft. Und Sie ahnen es: Auch ich möchte Sie nochmal dazu aufrufen, sich impfen zu lassen. Und gerne auch andere davon zu überzeugen. Das ist und bleibt der wirksamste Schutz vor dem Virus.

Bleiben Sie gesund,

Ihr Michael Bußer
18.8K views16:57
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2021-09-10 19:22:32 Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

In dieser Woche haben wir uns um Auszubildende gekümmert, um Busse und Bahnen und um unsere Schulen. Was das alles mit Corona zu tun hat? Das möchte ich Ihnen heute erläutern. Denn in dieser Woche haben wir das 12. Corona-Hilfspaket geschnürt: Mit insgesamt 1,7 Mrd. Euro. Und dafür geben wir das Geld unter anderem aus:

Wegen Corona waren weniger Menschen mit Bussen und Bahnen unterwegs. Bei den Verkehrsgesellschaften reißt das große Löcher in die Kassen. Damit die Fahrpläne trotzdem nicht ausgedünnt werden müssen, unterstützen wir die Verkehrsunternehmen mit mehr als 350 Mio. Euro. Und um für Schülerinnen und Schüler die Fahrt zur Schule sicherer zu gestalten, greifen wir mit dem Geld auch den Verkehrsgesellschaften unter die Arme, damit sie zu Stoßzeiten mehr Busse einsetzen können.

Um die Schulen und Kitas möglichst corona-sicher zu machen, werden dort alle mehrmals in der Woche getestet. Die Kosten dafür übernehmen wir und stellen erneut 50 Millionen Euro bereit, damit die Tests für Kinder und Jugendliche sowie Lehr- und Erziehungskräfte gekauft werden können.

Um möglichst vielen Menschen das Impfen so einfach wie möglich zu machen, sind in Hessen mobile Impfteams unterwegs. Für die Impfkampagne stellen wir 200 Millionen Euro bereit. Mit den Impfteams gehen wir bspw. gezielt in Stadtteile, in denen die Impfquoten noch niedrig sind.

Coronabedingt haben weniger Praktika stattgefunden, auch die Zahl der Ausbildungsplätze ist zurückgegangen. Deshalb stärken wir die Berufsorientierung und spannen einen Schutzschirm für junge Leute, um sie bei der schwierigen Suche nach einer Ausbildung zu unterstützen.

Details dazu haben wir hier zusammengestellt:
https://hessenlink.de/sk5M7

In der nächsten Woche melden wir uns übrigens schon am Dienstag bei Ihnen – mit den aktuellen Beschlüssen des Corona-Kabinetts. Die wichtigsten neuen Regeln bekommen Sie dann hier wie immer aus erster Hand.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Michael Bußer
14.5K views16:22
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2021-09-03 19:37:25 Hallo, hier ist der Regierungssprecher,

wir haben es schon oft geschrieben: Das Impfen ist und bleibt der wichtigste und vor allem wirksamste Schutz vor dem Corona-Virus. Wie wirksam – das möchte ich Ihnen hier nochmal anhand weniger Zahlen erläutern.

In Hessen liegt die Inzidenz heute bei 103,7. Seit Mai hatten wir nicht mehr so hohe Zahlen. Das heißt: Pro 100.000 Einwohner haben sich in der vergangenen Woche in Hessen 103 Personen nachweislich neu mit dem Virus infiziert. Wenn wir bei den Inzidenzen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden, dann stellen wir fest: Die Pandemie betrifft fast ausschließlich Menschen, die nicht oder noch nicht vollständig geimpft sind.

Bei Ungeimpften oder nicht vollständig Geimpften liegt die Inzidenz inzwischen bei 262,3.
Zum Vergleich: Unter den vollständig Geimpften liegt sie bei 12,7

Dazu kommt: Selbst wenn sich Geimpfte mit dem Virus anstecken, sind schwere Verläufe und Krankenhausaufenthalte deutlich seltener. Auf den Corona-Intensivstationen liegt der Anteil der Ungeimpften bundesweit bei 94 Prozent.

Deshalb: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich impfen zu lassen! Momentan geht das auch sehr unkompliziert – insbesondere in den Impfzentren. Ohne Anmeldung, ohne Termin, ohne großen Zeitaufwand. Einen Überblick über die Zentren und Öffnungszeiten haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://impfterminservice.hessen.de/

Das gilt übrigens auch für die Aufffrischimpfung, die wir seit dieser Woche bestimmten Gruppen ermöglichen. Das sind insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Menschen über 80 Jahre aber auch alle, die ihre beiden ersten Impfungen mit AstraZeneca erhalten haben oder mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Zwischen der letzten Impfung und der Auffrischung sollen mindestens 6 Monate liegen. Alle Infos dazu hier: https://hessenlink.de/Auffrisch

In dieser Woche ging auch die Schule wieder los – unter besonderen Bedingungen. Für alle Schülerinnen und Schüler ab 12 sind ja Impfungen mittlerweile möglich und empfohlen. Um auch die Jüngeren noch besser zu schützen, wurden in dieser Woche die Fördertöpfe für Luftfilter in schlecht belüftbaren Klassenzimmern erneut aufgestockt. Bereits im vergangenen Jahr standen in Hessen dafür 100 Mio. Euro zur Verfügung. Heute wurde die Kasse um 30 Millionen Euro aufgestockt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Bußer
17.7K views16:37
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2021-08-27 19:22:31 Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

Wussten Sie schon, dass laut RKI 94 Prozent der Corona-Patientinnen und Patienten auf unseren Intensivstationen nicht geimpft sind? Heißt im Klartext: Das Risiko, trotz Impfung schwer zu erkranken, ist ausgesprochen gering. Die Impfung ist eindeutig der wirksamste Schutz gegen das Virus!

Das gilt umso mehr, da die Infektionszahlen seit Wochen immer weiter steigen. Die hessenweite Inzidenz liegt – Stand heute - bei 68,2. Vor genau einer Woche waren es noch 50,8. Die meisten Ansteckungen passieren übrigens inzwischen bei den 15- bis 35-Jährigen.

Es gibt auch gute Nachrichten: Auch beim Impfen kommen wir weiter voran. Mittlerweile sind fast 60 Prozent aller Hessinnen und Hessen vollständig geimpft und damit sehr gut geschützt. Doch auch hier gibt es – je nach Alter - große Unterschiede. Mehr als 86 Prozent der über 60-Jährigen sind geimpft, bei den Jüngeren sind es deutlich weniger! Dabei gibt es mittlerweile für alle ab 12 Jahren eine Impfempfehlung der Stiko.

Wir wollen natürlich, dass auch Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Schutz vor Corona haben. Deshalb starten wir an diesem Wochenende – pünktlich vor dem Schuljahresbeginn – unsere große Sonderimpfaktion! Noch nie war es so einfach, die Impfung zu erhalten.

Am Samstag und Sonntag öffnen die 28 hessischen Impfzentren ihre Türen für Familien, Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren! Genügend mRNA-Impfstoff ist da!
Der Besuch dauert nur etwa eine halbe Stunde. Sie brauchen nur Ihren Ausweis und den Ihrer Kinder ab 12. Wenn vorhanden, können Sie natürlich auch ihren gelben Impfpass mitbringen.

Das Impfzentrum in Ihrer Nähe und die Öffnungszeiten finden Sie hier: https://hessenlink.de/S9KnY

Und wenn Sie sich vorher nochmal über die Impfung ab 12 informieren wollen, dann finden Sie hier alle Informationen: https://bit.ly/2WrdknQ
Also: spontan vorbeikommen, #Ärmelhoch und ganz einfach ohne Termin impfen lassen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende – und bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Bußer
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2021-08-27 19:22:30
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2021-08-20 17:27:35 Hallo, hier ist der Regierungssprecher,

seit gestern gelten in Hessen einige neue Corona-Regeln. Wie immer bekommen Sie hier alle Infos dazu aus erster Hand.

Das Wichtigste vorneweg: Weil die Infektionszahlen derzeit immer weiter steigen, müssen wir alle weiter auf Abstand und Hygiene achten. Gleichzeitig war es noch nie so einfach, sich selbst, seine Freundinnen und Freunde und Verwandte mit einem kleinen Pieks vor einer Corona-Erkrankung zu schützen.

In unseren Impfzentren geht das sogar sofort und ganz ohne Termin, denn es ist genügend Impfstoff für alle Hessinnen und Hessen vorhanden.

Auf Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene kommen hingegen zusätzliche Einschränkungen zu. Sie müssen sich - bei steigenden Inzidenzen - häufiger testen lassen und das perspektivisch auch selbst bezahlen.

Und hier die wichtigsten Änderungen für ganz Hessen im Überblick:

Schule: Nach den Sommerferien wird es zwei Präventionswochen geben. Heißt: Drei statt zwei Tests pro Woche. Und Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

Neu ist auch: Schülerinnen und Schüler brauchen neben den regelmäßigen Corona-Tests in der Schule keine weiteren Nachweise mehr, wenn im Kino oder beim Sport ein Test verlangt wird. Am ersten Schultag bekommen dazu alle ein neues Testheft, das auch außerhalb der Schule gilt.

Diskotheken und Clubs können nun auch drinnen für den Clubbetrieb öffnen: Allerdings nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test. Ein Schnelltest reicht hier nicht aus. Und: Es gilt Maskenpflicht.

Wer es genau wissen will… Die Coronavirus-Schutzverordnung ist hier abrufbar: https://hessenlink.de/2KnCS
Ab einer Inzidenz von 35, 50 oder 100 greifen - wie gehabt - weitergehende Beschränkungen, um das Virus einzudämmen. Das wird dann vor Ort von den Kreisen und kreisfreien Städten - je nach Lage - umgesetzt. Grundlage ist unser Eskalationskonzept. Auch hier die wichtigsten Änderungen:

Ab einer Inzidenz von 35:
Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen). Diese gilt dann bspw. auch in Kinos, Museen, Sporthallen und beim Friseur.

Ab einer Inzidenz von 50: Veranstaltungen im Freien sind auf 500 Personen, drinnen auf 250 Personen begrenzt. Das ist mehr als bislang. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Größere Veranstaltungen müssen genehmigt werden. Und: Im Gedränge muss auch draußen Maske getragen werden.

Ab einer Inzidenz von 100: Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel. Konkret: Auch Veranstaltungen unter freien Himmel, Open Air Kino und Amateursport auch draußen nur mit Negativnachweis. Es gelten - für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene - auch wieder Kontaktbeschränkungen.

Weitere Informationen zum hessischen Eskalationskonzept: https://hessenlink.de/JH8VK

Unterm Strich: Die Inzidenzen bleiben in Hessen wichtig. Aber: Weil mittlerweile über 60 Prozent der Hessinnen und Hessen zumindest ihre Erst-Impfung erhalten haben, hat sich die Bedeutung der Inzidenzen geändert. Denn trotz steigender Zahlen ist die Lage auf unseren Intensivstationen derzeit entspannt. Deshalb greifen Einschränkungen, aber viel weniger als früher.

Der Königsweg aus der Pandemie ist und bleibt ohnehin die Impfung. Deswegen: Lassen Sie sich impfen - wenn nicht schon geschehen :)

Bleiben Sie gesund!

Ihr Michael Bußer
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