2021-11-19 21:17:27
Hallo, hier ist der Regierungssprecher,
die Corona-Lage ist ernst, sehr ernst sogar. Wir haben nicht nur seit Wochen mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen, auch in unseren Krankenhäusern müssen wieder deutlich mehr Corona-Patienten behandelt werden. Der Trend ist bislang ungebrochen.
Deshalb haben wir heute weitreichende Entscheidungen getroffen, über die ich Sie hier wie immer aus erster Hand informieren möchte.
Wichtigster Baustein bleibt die Impfung: Die Impfquote in Hessen liegt – Stand heute – bei 67 Prozent. Das ist gut, aber reicht nicht aus. Vor allem, weil gerade bei älteren Menschen, deren Impfung schon länger zurückliegt, der Schutz wieder nachlässt. Gerade sie sollten ihre Impfung jetzt schnellstmöglich auffrischen.
Deshalb: Lassen Sie sich bitte impfen. Egal, ob die Erst-, Zweit- oder Drittimpfung ansteht. Das geht in Ihrer Hausarztpraxis, aber auch in einem immer größer werdenden Netz öffentlicher Impfstellen. Einen Überblick haben wir hier https://hessenlink.de/m5NH4dCSpK für Sie zusammengestellt.
Um die vierte Welle zu brechen, müssen wir jetzt aber auch weitergehende Maßnahmen ergreifen. Bis gerade eben hat dazu das Corona-Kabinett getagt. Und das sind die wichtigsten Ergebnisse:
Grundsätzliche 2G-Regel:
In folgende Innenräume dürfen in Zukunft nur noch Geimpfte und Genesene: Restaurants, Urlaubs-Hotels, Kinos, Museen, Sporthallen, Veranstaltungen (mehr als 25 Personen) etc. Ein Test alleine reicht hier nicht mehr aus. 2G gilt auch bei körpernahen Dienstleistungen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen und Friseure.
Zusätzliche 3G-Regel:
Erstmals gelten in Zukunft auch am Arbeitsplatz strikte 3G-Vorgaben. Heißt: Wer zur Arbeit geht, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Das gilt neuerdings auch für alle, die mit Bus und Bahn unterwegs sind.
Zusätzliche Maskenpflicht:
In Innenräumen gelten – auch bei 2G – grundsätzlich Masken- und Abstandsregeln. Auch am Sitzplatz müssen Masken getragen werden: In der Schule und der Uni, in Kinos und Theatern. Ausnahme: Im Restaurant darf die Maske abgenommen werden, sobald man sitzt.
2G-Plus-Option:
Überall dort, wo die 2G-Regel gilt, können die Betreiber und Veranstalter freiwillig auch strengere Regeln aufstellen. Wenn nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen (Schnell-)Test eingelassen werden (2G-Plus), entfällt die Masken- und Abstandspflicht. Für Clubs, Discotheken und Prostitutionsstätten ist 2G-Plus vorgeschrieben.
In diesem Moment freuen sich hoffentlich viele über den wohlverdienten Feierabend und das Wochenende. Das wünsche ich Ihnen auch allen!
Es gibt jedoch einige, die aktuell und in den kommenden Tagen weiter für uns im Einsatz sind, damit wir gut durch diese Pandemie kommen. Die Pflegerinnen und Pfleger in unserem Land gehen Tag für Tag an ihre Belastungsgrenzen. Vielen Dank für Ihre Arbeit!
Bleiben Sie gesund!
Ihr
Michael Bußer
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