2022-03-01 21:59:26
DEUTSCHE WAFFENLIEFERUNGEN AN DIE UKRAINE: DIE FEINDSTAATENKLAUSEL WÄRE ANWENDBAR!Deutsche Kriegswaffen sind gegen Rußland gerichtet, das bei tatsächlich noch immer ausstehendem Friedensvertrag die weiterbestehenden Feindstaatenklauseln gegen Deutschland aufrechterhält.
Damit hat die BRD ganz klar den Kriegszustand mit Rußland herbeigeführt. Dieses hätte damit nach internationalem Recht und dem Völkerrecht jede Berechtigung, in die BRD einzumarschieren.
Die sogenannten Verbündeten der BRD halten ebenfalls die noch immer nicht gestrichenen Feindstaatenklauseln gegen Deutschland und das Deutsche Volk aufrecht. Mehr noch: Die BRD ist 1973 - bei fortbestehenden Feindstaatenklauseln der Vereinten Nationen - diesem Feindstaatenbündnis gegen Deutschland und das Deutsche Volk beigetreten und zwar ohne wenigsten die Minimalforderung zu stellen, daß vor diesem Beitritt erst einmal die Feindstaatenklauseln aufzuheben sind.
Woraus folgt, daß die BRD seither de jure selber zum Feindbündnis gegen Deutschland und das Deutsche Volk gehört.
Das Gerede von wegen die Feindstaatenklauseln seien "obsolet", ist Augenwischerei für Naive. "Obsolet" bedeutet lediglich, daß die Feindstaatenklauseln derzeit nicht unmittelbar zur Anwendung kommen (das könnte sich nun aber seitens Rußlands ändern), es bedeutet hingegen nicht, daß diese gestrichen wären - und allein darauf kommt es an, nicht auf ein Geschwätz von wegen "obsolet".
Denn da die Feindstaatenklausel eben NICHT GESTRICHEN ist, wird sie weiterhin aufrechterhalten und kann jederzeit - "von jetzt auf gleich" - zur Anwendung gebracht werden, wann immer es die Betreffenden wollen. Und dann ist es auf einen Schlag vorbei mit "obsolet".
Fazit: Die Waffenlieferungen gegen Rußland in ein Kriegsgebiet durch die BRD stellen nicht nur de facto, sondern auch de jure ganz klar eine Kriegserklärung gegen Rußland dar.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel
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