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Liebe Beate Bahner, Ich bin Leser ihres Telegram-Kanals und h | ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner

Liebe Beate Bahner,

Ich bin Leser ihres Telegram-Kanals und habe soeben den letzten post zum Thema „Wir vergessen nicht - dennoch dürfen wir uns darin üben zu Vergeben“ gelesen.
Es handelt sich dabei um eine Weiterleitung von Fakten Frieden Freiheit

Ich möchte dem darin formulierten Impuls, jetzt (schon) Vergebung zu signalisieren, widersprechen.
Als langjähriger nebenamtlicher Gefängnisseelsorger war und ist mir Vergebung ein unverzichtbares Anliegen. Aber in all den (15) Jahren bin ich nie auf die Idee gekommen, Vergebung vor Aufklärung - Reue- und Bestrafung zu setzen.

Dass ein Straftäter, der Reue zeigt und seine Strafe erhalten hat, die Perspektive der Rückkehr und Wiederaufnahme in die Gesellschaft haben soll, ergibt sich m.E. aus dem Menschenbild, dass Artikel 1 unseres Grundgesetzes zugrunde liegt.

Wenn aber diese Reihenfolge von Aufklärung - Reue - und Bestrafung nicht eingehalten wird, dann fehlt ein wesentliches Element meines Strafverständnisses und unsere Strafordnung: die Seite des Opfers. Als Anwältin muss ich Ihnen nicht sagen welche Aspekte unsere Strafen verfolgen.

Die Corona-Maßnahmen haben vermutlich Menschen schlimmes angetan. Es gab Menschen, die wissentlich und willentlich Maßnahmen erlassen haben, die für Einzelne schlimme Folgen hatten.

Einfach gesagt: der Weg zur Vergebung führt über zwei Hürden: aufrichtige Reue und absitzen der fälligen Strafe. Dies ist im Übrigen auch die Jesuanische Sicht: keine Vergebung ohne Reue.

Ohne diese beiden Bedingungen jetzt schon von Vergebung zu sprechen ist für die Opfer (auch Angehörigen) nicht zumutbar.

Freundliche Grüße
Peter C.


  Rechtsanwältin Beate Bahner