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ALLES WAS RECHT IST Gebrauch eines Maskenattests durch v | ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner

ALLES WAS RECHT IST

Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StG!

Video von Beate Bahner vom 18.4.2024
Auch auf Youtube unter



Freispruch
durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg,
Hier der Beschl. v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24

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"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"


Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

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