ALLES WAS RECHT IST Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StG!Video von Beate Bahner vom 18.4.2024
Auch auf Youtube unter
Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg,
Hier der Beschl. v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24
Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!
IBAN: DE 26 6708 0050 0521 9486 02
"
Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
www.beatebahner.de
www.afaev.de
Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
www.youtube.com/@beatebahner6711