2023-07-04 23:19:09
Aus der Geschichte:
1952 hat das Bundesverfassunsgericht im Verbotsverfahren gegen die SRP [Sozialistische Reichspartei] die Messlatte für ein Parteienverbot gelegt:
""Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das
Mehrparteienprinzip und
die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition." (BverfGE Bd. 2, S. 10ff.)."
Man könnte argumentieren, dass Leute wie Max Bauer, die Bürgern das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition" dann streitig machen wollen, wenn deren Inhalte nicht zu der kleinen Biederwelt passen, die er bewohnt, schon lange den Boden der Demokratie verlassen haben und entsprechend als Faschisten anzusehen sind, von Bürgern finanzierte Faschisten...
801 viewsMIchael Klein, edited 20:19