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Fahnenflucht ist nicht gleich Fahnenflucht https://t.me/RASa | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Fahnenflucht ist nicht gleich Fahnenflucht

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Derzeit häufen sich die Forderungen, ukrainische Männer „ im wehrfähigen Alter“, die zu Beginn des Krieges aus ihrem Land geflohen sind und „sich ihrer Pflicht entziehen“, wieder nach dorthin - ja was eigentlich ? Abzuschieben, zu übergeben, zu einer Rückkehr zu motivieren ?

Dabei wird vielfach das Argument „benutzt“, es gäbe kein Recht auf Fahnenflucht.

So z.B. hier in der FAZ

Und wo von „Recht“ gesprochen wird, ist die Unkenntnis darüber nicht weit.

Denn:
Der Tatbestand der Fahnenflucht ist im deutschen Recht in § 16 Wehrstrafgesetzbuch (WStG) sanktioniert. Hiernach kann aber nur Täter sein, der bereits Soldat bei der Bundeswehr ist, vgl. 1 § WStG. Männer, die dagegen lediglich im „wehrfähigen Alter“ sind, erfüllen diese Voraussetzung eben erst frühestens mit einem Einberufungsbescheid nach einer Musterung. Bis dahin unterliegen in Deutschland diese Männer dem Schutzbereich des Art. 12a GG und können gar nicht gegen ihren Willen zum Dienst an der Waffe herangezogen werden.

Im Klartext: Wer als Deutscher VOR einer Einberufung aus Angst, an eine Front zu müssen, das Land verlässt, macht sich NICHT strafbar und gilt daher nicht als „fahnenflüchtig“.

Unjuristisch ausgedrückt gibt es daher sehr wohl das Recht auf Fahnenflucht, wenn man hier auf das Unwissen derer abstellt, die jetzt eine Rückführung ukrainischer Männern fordern.

Ob die Rechtslage in der Ukraine der in Deutschland entspricht, weiß ich natürlich nicht. In nahezu allen anderen Ländern der EU gilt dies jedoch genauso, weil eine gewisse Rechtssaatlichkeit eine der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der EU ist. Und der Schutz des Art. 12a GG dürfte auch für ukrainische Männer am Ende gelten, weshalb eine Ausweisung allein aus Gründen der Frontverschickung nicht möglich sein dürfte.

Viele werden jetzt wie in der Coronzeit fordern, dass die individuelle Freiheit sich doch dem Kollektiv gefälligst unterzuordnen hat.

Dem ist entgegen zu halten, dass die Mütter und Väter aus sehr guten historischen Gründen genau diesen Grundgedanken aus dem staatlichen Handeln zurückdrängen wollten. Sie haben damit die „Lehren aus Weimar“ gezogen. Und ganz oben auf dieser Agenda stand der Grundsatz „Nie wieder Krieg“.

All das sollten diejenigen wissen, die regelrecht „kriegsgeil“ derartige Forderungen aufstellen und sich dabei auf „das Recht“ beziehen.

Ich jedenfalls stelle diesen Forderungen unsere viel zitierte Rechtsstaatlichkeit mit voller Vehemenz entgegen.

Vielmehr sollten all diejenigen, die noch mehr ukrainische Männer in einen offenbar sinnlosen Abnutzungskrieg in den sicheren Tod schicken wollen, gerade und vor allem an Weihnachten einmal innehalten und wieder zu ihrer Menschlichkeit zurückkehren, sofern diese jemals vorhanden war.

In diesem Sinne:

Ich wünsche allen Abonnenten dieses Kanals ein wirklich besinnliches Weihnachtsfest.

Vielleicht denken wir einmal einen Moment vor allem an all die, denen es derzeit nicht so gut geht. Und dazu gehören auch die Menschen, die einfach nur überleben wollen.

„Ich dachte immer, jeder Mensch sei
gegen den Krieg, bis ich herausfand,
dass es welche gibt, die dafür sind,
besonders die, die nicht hingehen
müssen.“


(Erich Maria Remarque - Deutscher Autor 1898-1970)

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