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Staatsanwaltschaften überlastet https://t.me/RASattelmaier | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Staatsanwaltschaften überlastet

https://t.me/RASattelmaier

Wieder einmal klagt die Justiz über die eigene Überlastung.

Diesmal ist sind die Staatsanwaltschaften in NRW.

Abhilfe soll hier nach Vorschlag des Grünen Landesjustizministers Limbach durch ein „Aushelfen“ der Richterschaft erreicht werden.

Leider teilt der Justizminister Limbach hier nicht mit, wie genau die Hilfe der Richterschaft aussehen soll.

(Quelle lto.de)

In diesem Zusammenhang drängen sich drei grundsätzliche Fragen regelrecht auf:

• Inwieweit ist ein wie auch immer geartetes „Aushelfen“ durch die Richterschaft unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten überhaupt zulässig ? Denn sollte es in mehreren 10.000 Fällen tatsächlich zu einem Aushelfen kommen, so dürfte dies die Unabhängikeit der Richterschaft grundsätzlich infrage stellen. Denn die „Herrin“ des Ermittlungsverfahrens ist nach einer Reform der StPO in den 1970er Jahren nunmal die Staatsanwaltschaft. Hierdurch haben Richter die Aufgabe, ermittlungsrechtliche Entscheidungen der StA zu überprüfen und ggf. zurückzuweisen. Als Beispiel sei hier eine Durchsuchungsanordnung zu nennen, die erst auf Antrag der StA nach Prüfung eines Richter (so sollte es jedenfalls sein) erlassen wird.

Zudem besteht die Gefahr, dass in zahlreichen Fällen durchaus eine Besorgnis der Befangenheit anzunehmen ist - nämlich dann, wenn der aushelfende Richter später auch der gesetzliche Richter einer Hauptverhandlung wird.

• Zudem ist die Überlastung der StAen (nicht nur im NRW) z.T. „hausgemacht“. So wird gerade in Verfahren gegen Kritiker von Regierungshandeln ein unerbittliches Vorgehen an den Tag gelegt, welches von vornherein Einstellungsmöglichkeiten dort ausschließt, wo sie angebracht wären - so z.B. bei Beschuldigten ohne jegliche Vorbelastung, die sich einem Vorwurf aus dem Bagatellstrafrecht (z.B. Beleidigung, üble Nachrede) ausgesetzt sehen. Solche Verfahren werden nicht selten über mehrere Instanzen getragen.

Hinzu kommt, dass Ressourcen „verschwendet“ werden, wenn beispielsweise Oberstaatsanwälte auf einmal in amtsgerichtlichen oder gar Bußgeldverfahren (!) vor Gericht auftauchen.

Hier gilt also: Bitte erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren.

• Zu guter letzt klagt auch die Richterschaft selber auch immer wieder über die eigene Arbeitsüberlastung.

Daher stellt der Vorschlag des Landesjustizministers Limbach sich als offensichtlich untauglich dar.

Note 6 - setzen !

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