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Abriegelung von Göttinger Wohnkomplex rechtswidrig Im Juni 2 | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Abriegelung von Göttinger Wohnkomplex rechtswidrig

Im Juni 2020 hatte die Stadt Göttingen den Wohnkomplex mit Bauzäunen abriegeln und rund eine Woche von der Polizei bewachen lassen, um die Quarantäne sicherzustellen. 120 der rund 700 Bewohner hatten sich mit dem Coronavirus infiziert. Doch durch die Maßnahme seien die Grundrechte der Wohnblock-Bewohner verletzt worden, da diese sich nicht frei bewegen konnten, urteilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag.

Für die Abriegelung habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, entschieden die Richter. Eine solche Maßnahme hätte nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen. Eine zwangsweise Unterbringung von "Quarantänebrechern" sei zudem nur in einem Krankenhaus oder in einer anderen geeigneten geschlossenen Einrichtung nach einem richterlichen Beschluss vorgesehen. Das eigenmächtige Handeln der Stadt war demnach rechtswidrig.


(Quelle ndr.de)

So geht effektiver Rechtsschutz gerade nicht. Denn das Verwaltungsgericht Göttingen brauchte mehr als 3 Jahre (!), um diese offensichtliche Rechtswidrigkeit festzustellen.

Schneller (aber nicht besser) arbeitete seinerzeit die Strafjustiz, die bereits im September 2021 einen Familienvater u.a. wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe (16 Monate) auf Bewährung verurteilt hatte, ohne auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahme einzugehen - so der Anwalt des Angeklagten im Interview (Quelle ndr.de)

Das hätte das Amtsgericht aber von Amts wegen prüfen müssen, da die Rechtmäßigkeit der Quarantäne und deren Bewachung als objektive Bedingung der Strafbarkeit hätten festgestellt werden müssen.

Ein (weiteres) trauriges Beispiel des Versagens der Gerichtsbarkeit trotz des jetzt positiven Urteils des Verwaltungsgerichts.

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