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Neues aus dem Gerichtssaal Ein Kinderschirm als gefährliches | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Neues aus dem Gerichtssaal

Ein Kinderschirm als gefährliches Werkzeug ?

Dienstag, 21.11.2023
Landgericht Aschaffenburg mit

Teilerfolg im Rahmen einer Berufung

Die Mandantin wurde erstinstanzlich noch zu 11 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Vorwurf:
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schwerem Fall, §§ 114, 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Der besonders schwere Fall sollte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus dem Umstand ergeben haben, dass die Mandantin bei der Tat ein „gefährliches Werkzeug“ bei sich geführt haben soll.

Das corpus delicti war in diesem Fall ein Kinderschirm (!)

Nach der Verurteilung durch das AG Aschaffenburg hob das Landgericht dessen Urteil auf und reduzierte zumindest die Strafe.

Dabei schob das Landgericht der nicht haltbaren Ansicht, die Angeklagte habe den Kinderschirm bewusst als gefährliches Werkzeug bei sich geführt, einen Riegel vorgeschoben.

Leider schloss sich das Berufungsgericht nicht der Ansicht der Verteidigung an, dass die zugrunde liegende polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war.

Ein (erneut) kurioser Fall aus der Kategorie maximaler Verfolgungseifer gegenüber „Coronademonstranten“.

Durch die Teilaufhebung wird zumindest ein Teil der Kosten von der Staatskasse zu tragen sein, sofern eine mögliche Revision hier nicht noch zum Erfolg führt.

Details zu diesem Verfahren
hier im Video

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