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Neues aus der Kanzlei Das schriftliche Urteil vom AG Langenf | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Neues aus der Kanzlei

Das schriftliche Urteil vom AG Langenfeld

Nach einem Bußgeldverfahren vor dem AG Langenfeld bei Köln hatte ich das mündlich verkündete Urteil als eine „A…Tritt“ für das Versammlungsrecht bezeichnet.

Das Video zum Fall ist hier zu sehen.

Nun liegt das Urteil schriftlich vor und lässt den geneigten Versammlungsrechtler geradezu erschaudern.

Denn nachdem das Gericht Feststellungen dazu trifft, dass vorliegend eine Versammlung unzweifelhaft anzunehmen war, soll der Betroffene dieses Grundrecht auf Grund seines Verhaltens vor Ort verwirkt haben, indem er bewusst auf den Schutzbereich des Versammlungsrechts „verzichtet“ hat. U.a. auch deshalb, weil der Betroffene die Veranstaltung behördlich nicht „genehmigt“ hat lassen.

An dieser Stelle noch einmal für Volljuristen im Staatsdienst:

Es gibt keine genehmigten Versammlungen !!!

Wer so etwas schreibt, hat vom Versammlungsrecht keinen blassen Schimmer.

Rechtsbeschwerde ist eingelegt…

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