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Strafgerichtshof warnt Hamas und Israel Telegram Der Chefan | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Strafgerichtshof warnt Hamas und Israel

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Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, hat im Gaza-Krieg Israel wie auch die islamistische Hamas vor Verstößen gegen das Völkerrecht gewarnt. "Ich möchte Israel gegenüber klar betonen, dass es ohne weitere Verzögerung erkennbare Anstrengungen unternehmen muss, um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung Grundnahrungsmittel erhält, Medizin, Narkosemittel.

Und an die Adresse der in Gaza herrschenden Hamas und aller, "die dort die Kontrolle haben": Die Hilfe müsse die Zivilbevölkerung erreichen "und nicht missbraucht oder von ihr abgezweigt" werden, warnte der Chefankläger. Khan deutete an, dass der Strafgerichtshof bereits wegen möglicher Verbrechen auf palästinensischer wie auch auf israelischer Seite ermittelt.

Die "Behinderung von Hilfslieferungen" gemäß den Genfer Konventionen könne ein Verbrechen darstellen, das in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichts falle, warnte Khan.


(Quelle ntv.de)

Offenbar macht der internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hier seinen Job und nimmt Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins Visier und appelliert in aller Deutlichkeit an die Konfliktparteien, die Menschlichkeit zu bewahren.

Zu Recht erfolgt der Appell hier an BEIDE Seiten.

Allerdings haben weder Israel noch die Palästinenserorganisationen die Zuständigkeit des IGH gemäß Art. 36 Abs. 2 des IGH-Statuts anerkannt und die Unterwerfungserklärung nicht unterzeichnet.

Dennoch:
Das Zeichen, dass der IGH hier setzt ist wichtig und geht auch in Richtung derer, die Verbrechen dieser Art aktiv unterstützen und/oder billigen.

Denn auch eine Beihilfe zu Kriegsverbrechen derer, die sich nicht dem IGH unterworfen haben, kann zu einer Anklage in Den Haag für eben jene führen, die der Strafgerichtsbarkeit durch eine Unterwerfungserklärung unterliegen.

Daher sollten sich alle Verantwortlichen in diesem Konflikt ab sofort genau überlegen, wie sie zukünftig handeln werden. Ein blinde und kritiklose Unterstützung - egal für welche der Konfliktparteien - kann im Falle von Kriegs- und Menschheitsverbrechen eine Anklage in Den Haag zur Folge haben, wenn den Worten des Chefanklägers auch Taten folgen.

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