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OLG Braunschweig: „Ungeimpft-Stern“ keine Volksverhetzung ht | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

OLG Braunschweig: „Ungeimpft-Stern“ keine Volksverhetzung

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Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil einen Mann von dem Vorwurf der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB freigesprochen, der einen sog. „Ungeimpft-Stern“ bei FB gepostet hatte.

Das Gericht sah hier offenbar zwei der drei Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 3 StGB als nicht erfüllt an:

„§ 130 Abs. 3 StGB verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete Völkermordhandlung beziehe. Die mit dem "Judenstern" von den Nazis bezweckte Ausgrenzung als Vorbereitungshandlung für die Vernichtung der Juden könne jedoch nicht mit einer im Gesetz bezeichneten Völkermordhandlung gleichgesetzt werden.“

Zudem sieht das Gericht den Post nicht als geeignet an, den öffentlichen Frieden zu stören.

(Quelle rsw.beck.de)

Damit verfestigt sich die OLG-Rechtsprechung in derartigen Fällen immer weiter. So steht es mittlerweile - sportlich ausgedrückt - 4:1 für eine nichtstrafbare Handlungsweise.

Die OLGe Zweibrücken, Frankfurt, Berlin (dort KG genannt) und nun auch Braunschweig stellen dabei z.T. bereits auf das Fehlen des zweiten Tatbestandsmerkmales (Bezugnahme auf eine in 6 Abs.1 VStGB) ab und verneinen am Ende alle das Vorliegen der Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens, dem Schutzgut der Strafnorm.

Lediglich das BayOBLG in München sah dies in einem Fall als erfüllt an. Allerdings war der zugrundeliegende Sachverhalt ein spezieller, weshalb er nicht gleichzusetzen war.

Es empfiehlt sich daher, all diese Urteile im Falle einer ähnlichen Anklage vor den Amtsgerichten der dortigen Richterschaft zur Verfügung zu stellen.

Denn nur die Kenntnis dieser Urteile stellt am Ende sicher, das sich die Richterschaft auf den Prozess ausreichend vorbereitet (so wie zuletzt am 4.September vor dem LG Stuttgart siehe mein Video hierzu) und seine „Hausaufgaben“ macht.

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