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BR: Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreiste, musste w | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

BR: Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreiste, musste während der Corona-Pandemie zeitweise für zehn Tage in Quarantäne. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte diese Regelung nun nachträglich für unwirksam.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es für einen Ansteckungsverdacht, wie ihn die Verordnung zugrunde legte, regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person gebraucht hätte. Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.”

Anmerkung: Über die Spitze des Eisbergs wird mal wieder Recht gesprochen. Der Eisberg selbst bleibt indes unangetastet. Für den unbedarften Betrachter funktioniert der Rechtsstaat. @RA_Friede