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Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts a | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an alle Pflegekräfte, Ärzte und sonstigen Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die sich nicht injizieren lassen wollen, sich umgehend eine andere Beschäftigung zu suchen oder ihre Tätigkeit in der Schweiz, in Skandinavien, in Spanien, in Großbritannien oder in anderen menschenrechtsachtenden Ländern fortzuführen.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist überdies völlig widersprüchlich und nicht zu Ende gedacht (unterstellt man keinen bewussten Plan):
Jede Person, die medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, kann selbst entscheiden, ob sie sich injizieren lässt oder nicht. Somit ist für Eigenschutz gesorgt. Ein Argument, dass jemand eine Injektion dulden müsse, um andere zu schützen, existiert schlicht nicht. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler würde heute noch behaupten, dass Impfungen "Fremdschutz" bedeuten.
Insofern schützt der "Geimpfte" keinen einzigen anderen Menschen, setzt sich selbst aber einer (eventuell bis zum Tode führenden) Gefahr aus.
Der Hinweis auf den Berufswechsel müsste berücksichtigen,wieviel Menschen im medizinischen Bereich nicht mRNA-behandelt sind. Denn wenn ca. 10 - 15 Prozent des medizinischen Personals ihre Tätigkeit aufgeben, dann sind erheblich mehr Menschen gefährdet als die - sich selbst schützenden - vulnerablen Menschen, die das Gericht ins Zentrum seiner Überlegungen setzt. Eine dahingehende Abwägung hat das Gericht nicht einmal im Ansatz vorgenommen.
Jeder Jurastudent würde bei einer Prüfung durchfallen, würde er diese Frage nicht unter dem Prüfungspunkt "Geeignetheit" der gesetzlichen Maßnahme prüfen.

Ich würde es sehr begrüßen, würde das Bundesverfassungsgericht in Zukunft mit Juristen und nicht mit Politikern besetzt werden.

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