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Impfablehnung als Behandlungsverzicht

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Dräger-Vorstandschef Stefan Dräger ruft dazu auf, die Ablehnung einer Impfung als Verzicht auf eine Behandlung im Krankenhaus im Falle einer Corona-Erkrankung zu werten. Jeder Bürger solle ein Impfangebot erhalten, sagte er der Zeitung "Welt". "Wenn er das ablehnt, gilt dies automatisch als eine Patientenverfügung darüber, bei einer Erkrankung durch das Virus auf eine Behandlung im Krankenhaus zulasten der Allgemeinheit zu verzichten." Dies vermeide eine Überlastung der Hospitäler. Dräger stellt Beatmungsgeräte und Masken her.

(Quelle welt.de)

Wer ist Herr Dräger ? Ein Unternehmer für Beatmungsgeräte. Und meistens kommt nichts Gutes heraus, wenn Unternehmer politische Forderungen aufstellen.

Entgegen allem, was unsere Solidargemeinschaft bisher ausgemacht hat, schießt er mit dieser Aussage gegen die freie Impfentscheidung.

Und rechtlich ist diese Forderung schon gar nicht umsetzbar.

Ich erinnere mich (erneut) an ein Zitat von Dieter Nuhr:

„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.“

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