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Bundessozialgerichtspräsident für Kostentragung von „Ungeimpft | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Bundessozialgerichtspräsident für Kostentragung von „Ungeimpften“

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Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, spricht sich dafür aus, ungeimpfte Corona-Patienten in angemessener Höhe an den Kosten ihrer Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen. „Das richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen, sollte dem Versicherten aber auch weh tun.“

(Quelle: faz.de)

Leider ein weiterer Beleg dafür, dass sich die höchsten deutschen Richter ganz offen zu dem Narrativ der Regierungen bekennen und ihre Kontrollfunktion nicht ausüben.

Denn die Aussage von Herrn Schlegel ist eine rein politische und steht ihm m.E. in seiner Eigenschaft als einer der höchsten Repräsentanten der kontrollierenden Judikative nicht zu. Zudem unterlässt er es, seine Aussagen rechtlich zu untermauern, ob sein Vorschlag nach der geltenden Gesetzeslage überhaupt möglich ist.

Es ist eben gerade nicht Aufgabe eines Gerichtspräsidenten, in dieser Eigenschaft öffentlich zu politischen Fragen des Gesetzgebers Stellung zu beziehen. Hier überschreitet er öffentlich eine rote Linie, die er in seiner Eigenschaft als Richter eigentlich zu kontrollieren hat.

Aber das scheint in diesen Zeiten ja niemanden mehr wirklich zu erregen.

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