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Sachsen führt tatsächlich 2G-Regel ein https://t.me/RASattel | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Sachsen führt tatsächlich 2G-Regel ein

https://t.me/RASattelmaier

Zum ersten Mal in der Geschichte der BRD werden Menschen auf Grund eines fehlenden medizinischen Eingriffs per Gesetz bzw. hier einer Verordnung von Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen.

Bereits ab kommenden Montag ist es nach der dann geltenden Corona-Schutzverordnung nur nach der 2G-Regel möglich, Zutritt zu der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars zu erhalten.

(Quelle https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-verordnung-regeln-pressekonferenz-verschaerfung-100.html)

Mit diesem Teillockdown überschreitet die Regierung in Sachsen nun endgültig eine rote Linie, die bisher als Mauer galt.

Staatlicher Ausschluss einer bestimmten Personengruppe aus dem gesellschaftlichen Leben nennt man Apartheid.

Und an alle Geimpften sei jetzt bereits gesagt:

Wer sich intensiv mit den Handlungen der Exekutiven in den letzten 18 Monaten beschäftigt hat, kann nur zu dem Schluss kommen, dass dies erst der Anfang ist. Die nächsten, die ausgeschlossen werden, sind alle die, deren 2. Impfung bereits 6 Monate zurück liegt.

Es wird interessant sein zu beobachten, was nun die Interessenverbände wie DeHoGa u.a. hierzu sagen bzw. unternehmen. Denn gerade in Sachsen ist die Impfquote besonders niedrig, weshalb viele Gastronomen und Veranstalter mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen müssen.