Neues aus dem Gerichtssaal
Heute:
AG München und die Frage, was ein Gesundheitszeugnis ist
In einem ersten Fall des Gebrauchmachens eines Attestes des Arztes Rolf Kron fand heute die Verhandlung gegen einen Mandanten aus München statt.
Am Ende stand eine Verurteilung zur einer Geldstrafe von 2400,- EUR.
Dabei fand die Beweisaufnahme lediglich in Form der Vernahme des Angeklagten und anhand von Urkunden statt.
Und genau deswegen war es so verwunderlich, wie das Gericht durch diese rudimentäre Beweisaufnahmen die zahlreichen Tatbestandsmerkmale der Par. 278, 279 StGB als erfüllt angesehen haben will.
Der Mandant ist kämpferisch und geht in die nächste Instanz. Respekt hierfür !
Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier