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Was wurde eigentlich aus der Anfrage des UNO-Sonderbeautragten | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Was wurde eigentlich aus der Anfrage des UNO-Sonderbeautragten Nils Melzer ?

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„Nach Angaben des Online-Portal „Telepolis“
„wird die Bundesregierung bis Ende Oktober zu Vorwürfen der Vereinten Nationen wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen durch die deutsche Polizei während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen Stellung beziehen.“

Dem Schweizer Rechtsprofessor waren im August Videos von den Protesten zugesandt worden, die er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als "besorgniserregende" bezeichnete. "Die Hinweise sind stark genug, dass möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen wurden", zitierte ihn die Agentur. Melzer sprach damals mit Augenzeugen und nannte nach erstem Augenschein etwa ein Dutzend Vorfälle.
Der UN-Experte verwies unter anderem auf ein Video, in dem ein Polizist bei der Demonstration in Berlin eine Frau am Hals packt und zu Boden stößt. "Die hätte sterben können", kommentierte er dies gegenüber der Nachrichtenagentur.
Obwohl von der Teilnehmerin einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen keine Gefahr ausgegangen sei, habe der Beamte eine Technik der Selbstverteidigung angewendet, "statt schlicht eine Ordnungswidrigkeit zu verhindern".


(Quelle https://www.heise.de/tp/features/Polizeigewalt-auf-Corona-Demos-Bundesregierung-nimmt-gegenueber-UNO-bis-Ende-Oktober-Stellung-6214632.html)

In diesem Zusammenhang sagte seinerzeit der Sprecher der Berliner Polizei Thilo Cablitz:

"Unmittelbarer Zwang ist Gewalt, Gewalt schmerzt, Gewalt verletzt, Gewalt sieht gewalttätig aus“.
(Quelle wie oben)

Dem ist absolut zuzustimmen.

Aber:

Unmittelbarer Zwang unterliegt klaren rechtsstaatlichen Vorgaben, die in den Polizeigesetzen der Länder sogar zum Nachlesen normiert sind.

Die Videoaufnahmen, die an den UNO-Sonderbeautragten übersandt wurden, lassen eben den Schluss zu, das die Beamten gerade nicht die gesetzlichen Vorgaben zum unmittelbaren Zwang eingehalten haben. Und nur um diese Frage geht es hierbei und in meinen zahlreichen Verfahren wegen vermeintlichem Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Also Herr Cabliz:
Thema verfehlt, Note 6, bitte setzen.