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Wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes einsteht ist 'r | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes einsteht ist "rechts"

Wer dachte, das Berliner Kammergericht würde die unsinnige Entscheidung des Landgerichts kassieren, sieht sich getäuscht.

Was "rechtsaußen" ist, lässt sich nicht juristisch überprüfen, so die drei Richter. Nicht einmal anhand der Definition der Innenminister der Bundesländer könne überprüft werden, ob jemand als "rechts" bewertet werden darf: alles reine Meinung, nur ein Werturteil.

Frau Faeser und Herr Haldenwang können einpacken. An eine Meinung können keine Konsequenzen geknüpft werden. Die AfD kann jubeln. Denn mit dieser Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichts ist jegliche Einordnung der Verfassungsschutzämter in politische Richtungen Makulatur. Denn die Verfassungsschutzämter sind an die Definition der Innenminister gebunden.
Eine reine Beschäftigungstherapie unausgelasteter Beamter.

Hier geht es zum Interview darüber mit Alexander Wallasch:

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/hammer-aus-der-kammer-wer-die-traditionelle-ordnung-und-unsere-werte-nicht-grundlegend-veraendern-will-ist-rechts

Uns hier die Definition des Berliner Kammergerichts, wer "rechtsaußen" ist:

Als rechts bis rechtsaußen darf bezeichnet werden, wer (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.

Am Ende des verlinkten Artikels befindet sich der Beschluss im Wortlaut.

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