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Ein gutes Beispiel! Karin Göring-Eckardt zeigt hier sehr gut | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Ein gutes Beispiel!

Karin Göring-Eckardt zeigt hier sehr gut auf, wie verfassungs- und rechtsstastsfeindlich das Denken der Grünen ist.

Weder hat sie einen grundgesetzkonformen Begriff von Demokratie noch scheint ihr ein rechtsstaatskonformer Prozess der Aufarbeitung geläufig zu sein.

Auffällig ist, dass alle Täter-Politiker das Ergebnis der Aufarbeitung bereits vorwegnehmen wollen, nur die "Show", in dessen Rahmen die Aufarbeitung stattfinden soll unterschiedlich inszenieren wollen.

Aber im Einzelnen:

„Wie mit der Pandemie noch heute Stimmung gegen unsere parlamentarische Demokratie gemacht wird, besorgt mich“

Es ist nicht einmal klar, was sie meint. Die Parlamente in Bund und Ländern haben als Kontrollorgane der Regierung vollständig versagt. Die einschneidendsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik wurden vollständig den Regierungen überlassen.

„Es war nicht alles falsch, es war nicht alles richtig, was umgesetzt und verlangt worden war“

Damit nimmt sie das Ergebnis der Aufarbeitung schon vorweg. Mir ist keine einzige Maßnahme bekannt, die unter Beachtung von Grund- und Menschenrechten richtig war. Der Eingriffsstaat muss die Rechtmäßigkeit aber Beweisen.

Eine Aufarbeitung sollte nicht missbraucht werden, um Handelnde in Politik, Ärzteschaft, Wissenschaft zu diffamieren, sondern um für die Zukunft zu lernen.

Niemand will Diffamieren. Es gibt das Völkerstrafgesetzbuch. Wer Teile der Zivilbevölkerung verfolgt, ihnen ihre Grundrechte entzieht, ihre Gesundheit schädigt oder sie gar tötet, hat sich eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht.

Dazu gehört übrigens auch, dass auch die Kritiker der damaligen Corona-Politik sich fragen, ob sie Ängste und Sorgen ihrer Mitmenschen vor dem Unbekannten zu sehr ignoriert hatten.

Göring-Eckardt verlangt tatsächlich, dass die Gegner der staatlichen Maßnahmen, diejenigen, die gegen die Angsthysterie resilient (widerstandsfähig) waren, sich Fragen sollen, ob ihr Widerstand gegen die evidenzfreien Freiheitsbeschränkungen nicht unempathisch für die Täter und ihre Opfer war. Das ist ein Satz für die Geschichtsbücher, dann damit wird das totalitäre Weltbild der Grünen hervorragend auf den Punkt gebracht.

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article250780892/Corona-Goering-Eckardt-Aufarbeitung-sollte-nicht-missbraucht-werden.html

Die richtige "Arena" die Aufarbeitung vorzunehmen, ist der Gerichtssaal. Der Generalbundesanwalt sollte alsbald Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erheben. Vor Gericht kann dann mit strafprozessualen Mitteln aufgearbeitet werden, was falsch war, was vorsätzlich war, welche Schäden dadurch entstanden sind und mit welchen Konsequenzen Täter sich zu verantworten haben und Opfer entschädigt werden.

In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist nicht vorgesehen, dass die Täter die Aufklärung selbst betreiben. Ein prozessual fairer Gerichtsprozess ist das Mindeste, was wir den Tätern und Opfern zur Heilung der Gesellschaft anbieten sollten.

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