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Endlich Klarheit! Die Bezeichnung als 'rechts außen' ist ein | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Endlich Klarheit!

Die Bezeichnung als "rechts außen" ist eine reine Meinungsäußerung. Das Berliner Landgericht hat in einem heute mir zugegangenen Beschluss ausgeführt:

"Hiernach handelt es sich bei der angegriffenen Formulierung um eine Meinungsäußerung. Ob
jemand „rechts bis rechtsaußen“ politisiert, liegt in der jeweiligen Wahrnehmung des Einzelnen.
"

Az. 27 O 66/24

Was beobachtet und bewertet dann eigentlich der Verfassungsschutz?
Denn die politische Standortbezeichnung hat nichts mit getroffenen Aussagen oder mit politischem Handeln zu tun.

Sämtliche Standorteinschätzungen des Verfassungsschutzes sind somit nur Meinungen. Aus meiner Sicht sind damit alle öffentlichen Äußerungen der Verfassungsschutzbehörden unmittelbar zu beenden.

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t.me/RA_Ludwig