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Erste Rückmeldung vom Berliner Landgericht Wir haben meinen | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Erste Rückmeldung vom Berliner Landgericht

Wir haben meinen Antrag, dem Schweizer Online-Magazin Republik zu untersagen, dass ich "rechts außen" politisiere, zunächst direkt in der "Höhle des Löwens" gestellt: vor dem Landgericht Berlin.

Berlin deshalb, weil dort unsere Ministerin für Staatssicherheit ihren Sitz hat und Menschen, die sie als "rechts" empfindet mit massiven Grundrechtsbeschränkungen belasten will.

Hier nun der erste völlig verstörende Hinweis der zuständigen Kammer:

"Die Aussage, der Antragsteller sowie Herr Zanetti politisierten
„rechts bis rechts außen“ ist eine mangels eindeutiger, trennscharfer und endgültiger Definition der Begriffe „rechts“ sowie „rechtsaußen“ nicht dem Beweis zugängliche Äußerung.
Die Ausführungen des Antragstellers zum Thema „Rechtsextremismus“ verhelfen insofern nicht weiter, als
ein rechtsextremes Politisieren des Antragstellers - auch nicht mittelbar - mitgeteilt wird.
Die hinreichenden Anknüpfungstatsachen dürften hinsichtlich des sich selbst als „Querdenkeranwalt“ bezeichnenden Antragstellers mit dessen allgemeinem gesellschaftspolitischen Engage-
ment im Rahmen des Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit* aufgrund der Corona-Maßnahmen i.G. (ZAAVV) gegeben sein."

Also:
1. Die Bezeichnung als "rechts außen" ist eine Meinung, die - da weder trennscharf noch endgültig definierbar - frei verwendbar ist. D.h. ich darf jeden völlig willkürlich als "rechts außen" bezeichnen.

2. "Rechts außen" ist nicht dasselbe wie "rechtsextrem". Zwar kann man "rechts" und "rechts außen" nicht trennscharf definieren, es ist aber dennoch abgrenzbar von "rechtsextrem". Bezeichne Ich also jemanden als "rechts außen", dann meine ich damit nicht die Definition des Dudens: "politisch zur extremen Rechten gehörend".

3. Aber - obwohl alles nur eine Meinung ist und die sprachliche Definition des Dudens keinerlei Bedeutung hat - gibt es dennoch "Anknüpfungstatsachen" dadurch, dass ich mich als Querdenker bezeichne und das ZAAVV gegründet habe.

Kommentar
Der Verfassungsschutz hat für Querdenker den Begriff "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" erfunden, weil man es gerade nicht dem Bereich "rechts" zuordnen konnte. Diese Differenzierung scheint beim Landgericht der Hauptstadt noch nicht angekommen zu sein. Die Gründung eines Zentrums, das sich explizit auf individuelle Grund- und Menschenrechte bezieht, das die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes fordert, ist im Deutschland des Jahres 2024 eine Anknüpfungstatsache für "rechts außen".

Ich wollte Antworten - jetzt habe ich sie:
Niemand, der in Deutschland Regierungshandeln kritisiert, darf sich noch sicher fühlen!

Wir haben eine historische Aufgabe vor uns.

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#1Minuteum11

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten! 

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