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Falsch durch Halbwahrheiten Das Framing geht weiter. Journal | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Falsch durch Halbwahrheiten

Das Framing geht weiter. Journalistische Qualität bleibt auf der Strecke. Das Ziel: Viele Klicks - auch wenn die Wahrheit dagegen steht.

Quelle:
https://tinyurl.com/BALLWEG-Framing1

Aber der Reihe nach.

Die Überschrift suggeriert, Michael Ballweg sei wegen Betruges angeklagt.
Das ist falsch.
Die Anklage lautet auf versuchten Betrug. Das liegt daran, dass es zum einen keinen Geschädigten gibt und zum anderen der größte Betrag Michael Ballweg ohnehin zur freien Verwendung geschenkt worden ist. Tatsächlich hat er keinen einzigen Cent für sich privat verwendet.

Die "erneuerte Anklageschrift" ist die alte Anklageschrift. Nur reduziert um die Teile, die Landgericht und Oberlandesgericht bereits nicht zugelassen haben.
Der News-Wert ist also gering. Tatsächlich wollte das Landgericht auch schon die Klage wegen versuchten Betruges nicht zulassen. Das Oberlandesgericht hat - ohne auch nur ein Wort der Begründung - der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Dabei lediglich auf den eigenen Haftbefehl vom 14. November 2022 verwiesen. Das war bereits deshalb merkwürdig, weil zum damaligen Zeitpunkt viele Informationen noch gar nicht vorlagen, unter anderem war der Steuerberater am 14. November noch gar nicht befragt.
Das Landgericht hatte die Anklage wegen versuchten Betruges - auch - wegen der Erkenntnisse aus dem Zeitraum ab dem 14. November - nicht zugelassen.

Soweit Steuerhinterziehung angeklagt ist, ist der Vorwurf, dass Michael Ballweg aus dem Gefängnis heraus seine Steuererklärungen zu spät abgegeben haben soll. Völlig absurd.

Die Verteidigung geht also mit großem Optimismus in die Hauptverhandlung.

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