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Kommentar eines Nutzers: '«Rechtsextremisten verhöhnen den St | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Kommentar eines Nutzers:

"«Rechtsextremisten verhöhnen den Staat, indem sie die Demokratie des Grundgesetzes delegitimieren und durch verfassungsfeindliche Aktivitäten bekämpfen», heisst es weiter."

Entscheidend kann, darf und muss ausschließlich "durch verfassungsfeindliche Aktivitäten bekämpfen" sein. Das war auch der bisherige Fokus der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Faeser & Co. wollen keinen Rechtsextremismus bekämpfen, sondern Tools des staatlichen Gewaltmonopols missbrauchen und dazu bereits Beschreibungen etwa strafbarer Handlungen des Staates und dessen Institutionen unterbinden. Exakt das ist undemokratisch und verfassungsfeindlich, weswegen der Verfassungsschutz selbst zum Objekt der Beobachtung und juristischen Strafverfolgung werden müsste.

"Der Satz «Es gibt nur zwei Geschlechter» gilt bei der Meldestelle «Berliner Register» beispielsweise schon als rechtsextrem. " Das ist schlichtweg IRRE und widerlegt zweifelsfrei die Vorgabe des Schutzes der Demokratie - und EINZIG DIES ist Legitimation des Verfassungsschutzes. Diese Definition ändert weder Nancy Faser noch eine Regierung!