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Strafanzeige gegen STIKO und RKI wird nicht weiterverfolgt Re | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Strafanzeige gegen STIKO und RKI wird nicht weiterverfolgt

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat eine über 100 Seiten lange Strafanzeige eingereicht. Die EpochTimes berichtet: »Am 26. Februar 2023 schrieb der im Kreis Heinsberg tätige Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine Strafanzeige „gegen alle vormaligen und aktuellen Mitglieder der STIKO“ wegen des Tatverdachts der gefährlichen, der fahrlässigen und schweren Körperverletzung mit Todesfolge, wegen Totschlag, Mord und wegen Schwangerschaftsabbruch.«

Mit Datum 2. Mai 2023 hat Schmitz jetzt ein Schreiben eines Berliner Oberstaatsanwalts bekommen. Darin hat die Berliner Staatsanwaltschaft auf eineinhalb Seiten eine Entscheidung getroffen: es wird nicht weiterermittelt.

Die EpochTimes faßt zusammen: »Unter anderem wird damit argumentiert, daß keine Anhaltspunkte für strafrelevantes Handeln vorlägen. Alle Impfstoffe gegen Corona wären hinreichend geprüft und zugelassen worden. Experten hätten zudem bestätigt, daß diese mRNA-basierten Stoffe sicher und wirksam seien.
Weiter begründet die Staatsanwaltschaft, daß auch sonst keine Anhaltspunkte für irgendeine Gefährdung vorlägen.«

Link zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Bericht von Alexander Wallasch in der EpochTimes zum Thema

Mein Kommentar:
Eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der schrecklichen und vorhersehbaren Corona–Maßnahmen–Folgen: von vielen vehement gefordert, nun hat sie endlich einer eingereicht – das könnte man meinen… Aber so einfach ist das nicht.

Nun will ich nicht sagen, der Anwalt Schmitz habe es sich einfach gemacht. Nein, er hat seine Anzeige immerhin auf mehr als einhundert Seiten begründet. Darin läßt er wenig aus, wichtige Punkte werden benannt.

Aber so einfach ist es wie gesagt nicht. Die Anzeige kommt, ja tatsächlich schreibe ich das, zu früh. Sie trifft auf eine Staatsanwaltschaft, die noch immer im Verteidigungsmodus ist. Der Berliner Oberstaatsanwalt Dr. Brocke (ein Name, den man sich im historischen Kontext durchaus merken darf) nimmt die Anzeige als Steilvorlage, um hierauf in einer das staatliche Handeln rundum verteidigenden Weise antworten zu können: alles war in Ordnung, keiner hat etwas falsch gemacht.

Eine Ent–Täuschung, ja. Ein Offenbarungseid der Berliner Justiz, ja. Eine Bankrotterklärung staatsanwaltschaftlichen Handelns, ja.

Aber auch eine Vorführung, wie naiv und unsinnig trotz mehr als hundert Seiten letztlich doch unzureichend vorbereitete anwaltliche Strafanzeigen in einem Land sind, dem der Totalitarismusvorwurf entgegen gehalten werden muß. Aufarbeitung und Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung tun Not, ja durchaus. Jedoch nicht in hektischen und unüberlegten Einzelaktionen, die dieser Staat nur nutzt, um sich formal »reinzuwaschen«

In der EpochTimes kommt Gunter Frank als »Experte« zu Wort. Er ist Arzt und ein Fachmann auf seinem ärztlichen Gebiet. In Fragen der Rechtsstaatlichkeit ist er nun zwar kein Experte, hat da aber zwei beachtliche Bücher aus Sicht eines Arztes geschrieben, der mit den Augen eines Laien staunend auf den Verfall des Rechtsstaates blickt. Und so kommt er auch angesichts der nun ergangenen Entscheidung des Berliner Oberstaatsanwalts zu der Bewertung »Dieses Schreiben zeigt einfach, daß die Justiz im Falle von Corona am Ende ist. Das ist keine Justiz mehr, das ist ein Regierungsschutz gegen die Bürger, die dann der Regierung schutzlos ausgeliefert sind, schlimm.«

Sein Erstaunen macht Frank vor allem an Folgendem fest: Der Staatsanwalt »verteidigt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), indem er die Argumente des PEI benutzt, um eine Anklage gegen das PEI als gegenstandslos zu bewerten. Das ist super: Ich frage einen Einbrecher, und der Einbrecher sagt, ich war es nicht und überhaupt (ist es) unmöglich.«

Es ist naiv, anderes zu erwarten. Jedenfalls in diesem Land.



Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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