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Berliner Gericht erklärt Kürzung des Genesenenstatus für verfa | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Berliner Gericht erklärt Kürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

Meine Kollegin Jessica Hamed hatte direkt gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geklagt und nun Recht bekommen. Eine Verkürzung des Genesenenstatus durch Bekanntgabe des RKI auf dessen Webseite ist verfassungswidrig.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verbreitet nicht nur Unwahrheiten über angeblich nicht vorhandene Nebenwirkungen bei den mRNA-Impfstoffen, sondern delegiert die Verantwortung für freiheitsbeschränkende Maßnahmen verfassungswidrig an die ihm unterstellte Behörde.

Die Entscheidung gilt zwar nur für die konkreten Antragsteller, es ist aber davon auszugehen, dass das Gesundheitsministerium die Verordnung kurzfristig selber anpassen wird.

Das BMG kann noch in Beschwerde gehen. Dieser Rechtsweg würde aber nach dem klaren Hinweis des Bundesverfassungsgerichts wohl nur sehr teuer werden.

Normalerweise würde ich jetzt den Rücktritt des Bundesgesundheitsministers anregen, die Alternative, die schon in den Startlöchern steht, der Grüne Janosch Dahmen, ist aber die noch viel schlimmere Alternative.
Wenn die SPD schnell aus der Krise kommen will, sollte sie Dr. Wolfgang Wodarg zum Minister ernennen.

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t.me/RA_LUDWIG