Get Mystery Box with random crypto!

Nochmal zur Klarstellung: Dieses Schreiben ist ein Angebot un | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Nochmal zur Klarstellung:

Dieses Schreiben ist ein Angebot und damit eine von vielen Möglichkeiten.
Dabei geht es ausschließlich um einen Ausweg aus der "einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht".

Mit diesem Dokument kann der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, die ihn unangreifbar macht. Er wiederholt nur die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts.

Ihr habt etwas in der Hand, was ihr eurem Arbeitgeber geben könnt. Dadurch hat er ein Dokument, das ihm erlaubt euch weiterzubeschäftigen. (Wenn ihr nicht geimpft seid, kann der Arbeitgeber euch am 16.03. nicht freistellen. Das darf er nur, wenn das Gesundheitsamt ein Betretensverbot ausspricht und er keine andere arbeitsvertragliche Verwendung für euch hat.)

Das Gesundheitsamt hat ein Dokument in der Hand, um das Ermessen zu euren Gunsten auszuüben. Dort wird niemand dem Bundesverfassungsgericht widersprechen.

Der schwarze Peter liegt dann bei dem Arzt, der positiv feststellen muss, dass demjenigen, der einen Impfnachweis vorlegen soll nichts passiert. D.h. der Amtsarzt muss nach einer Untersuchung die persönliche Haftung übernehmen. Oder er bestätigt das Bundesverfassungsgericht und erklärt ebenfalls, daß keine uneingeschränkte Impffähigkeit besteht.

Dadurch kommt jeder Anweder aus diesem blödsinnigen Gesetz raus und die Länder wie Bayern oder Sachsen können ihre Gesundheitsämter entsprechend anweisen (ermessenslenkende Weisungen).

Viele Ärzte haben Angst vor Praxisdurchsuchungen und Repressionen. Bestätigen Sie aber nur, was das Bundesverfassungsgericht sagt, kann ihnen nichts passieren.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG