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Uni Bonn kündigt Ulrike Guérot aufgrund altem Plagiatsvorwurf | ❌Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Uni Bonn kündigt Ulrike Guérot aufgrund altem Plagiatsvorwurf

Die NZZ berichtet, daß die Universität Bonn der Politikwissenschaftlerin Guérot gekündigt habe. Guérot selbst schrieb am frühen Freitagmorgen auf Twitter, ihr sei »wegen Plagiat in einem nicht–wissenschaftlichen Buch von 2016 zum 31.3. gekündigt« worden. Sie werde juristisch dagegen vorgehen und stehe für Anfragen nicht zur Verfügung.

In bisher vergleichbaren Fällen hat es noch keine rechtswirksame Kündigung gegeben. Sollte die Kündigung wirksam werden, sieht sich Guérot als historisch »erste Person« in Deutschland, die wegen eines Plagiatsvorwurfs ihre Stelle verlieren würde.

Die Universität wiederum bestätigte gegenüber der NZZ, arbeitsrechtliche Schritte gegen Guérot eingeleitet zu haben. Den Vorwurf, sie habe sich »während ihrer Dienstzeit an der Universität Bonn fremdes geistiges Eigentum angeeignet, ohne dies als solches kenntlich zu machen«, sehen die zuständigen Gremien als bestätigt an. Dies gelte auch für »eine frühere Veröffentlichung, die für die Berufung von Relevanz war«.

Stein des Anstoßes ist der 2016 erschienene Bestseller »Warum Europa eine Republik werden soll«. Guérot wurde im Mai & August 2022 vorgeworfen, an mehreren Stellen Autoren von Zitaten zwar genannt, aber nicht jede Übernahme mit An- und Abführungszeichen korrekt ausgewiesen zu haben.

Zum Bericht in der NZZ

Presseberichte nehmen das Thema heute zeitgleich auf, allerdings mit z.T. unzutreffender Wortwahl. So schreibt die »Weltwoche«: »Universität Bonn schasst Professorin« & »Die Universität Bonn trennt sich von Ulrike Guérot, die dort seit 2021 Professorin für Europapolitik war. Öffentlich gemacht hat sie das selbst auf Twitter.«

Zum Artikel in der Weltwoche

Mein Kommentar:
Ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis zunächst einmal kündigen – gleichgültig ob ein Grund hierfür besteht oder nicht. Eine Kündigung ist erstmal nur eines: eine Kündigung.

Keineswegs bedeutet der Ausspruch einer Kündigung, daß ein Arbeitsverhältnis auch tatsächlich endet. Nach Erhalt einer Kündigung pflegen Arbeitnehmer den Rechtsweg einer Kündigungsschutzklage einzuschlagen – sie ziehen vor das Arbeitsgericht. Zugegeben, die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten enden nicht mit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnis. Aber richtig ist eben auch: einige aber doch.

Im Falle von Ulrike Guérot ist also noch nichts entschieden. Lehrverhältnisse sind keine herkömmlichen Arbeitsverhältnisse. Professoren werden in ihr Amt berufen. Ein »Ruf« ereilt sie, wenn die erworbene Reputation die Stellenbesetzung aus Sicht der Hochschule attraktiv erscheinen läßt. Dann prüft die Berufene, ob ihr die Universität attraktiv genug ist, um dorthin zu wechseln. Ein mindestens zweiseitiges Begehren also ist Voraussetzung.

Äußerst unwahrscheinlich erscheint es mir, daß die Uni Bonn Ulrike Guérot bei korrektem Zitieren unbeanstandet berufen, bei bekanntem inkorrekten Zitieren in einem Buch aus 2016, das mit der wissenschaftl. Arbeit der Politikwissenschaftlerin allenfalls am Rande zu tun hat, jedoch niemals berufen hätte. Und in diesem Fall ist ja keineswegs klar und bewiesen, daß wirklich unwissenschaftliches Arbeiten bei den Zitaten gegeben ist.

Viel Wind um nichts also? Jedenfalls verbietet es sich, von »geschasst« zu sprechen oder zu behaupten, die Uni habe sich von Guérot »getrennt«. Nichts ist entschieden. Klar ist, die Uni hat offensichtlich nach Gründen gesucht, um eine Trennung vorbereiten zu können. Daß dies vermutlich mit der politisch unliebsamen Einstellung von Ulrike Guérot zu tun haben dürfte, kann man ohne viel Phantasie vermuten.

Guérot aber wird sehr professionell anwaltlich vertreten. Meiner Ansicht nach wird sich das rechtliche Mißverständnis, das auf Seiten der laienhaft agierenden Uni zu erkennen ist, außergerichtlich aufklären lassen.



Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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