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Neues Infektionsschutzgesetzt völlig ungeeignet und willkürlic | Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

Neues Infektionsschutzgesetzt völlig ungeeignet und willkürlich

Das neue Infektionsschutzgesetz welches ab dem 01.10.2022 gelten soll muss zwar noch beschlossen werden jedoch ist schon jetzt klar, dass die Schutzmaßnahmen völlig ungeeignet und undeffiniert sind.

Präventiv soll in allen Zügen der Deutschen Bahn zukünftig die Tragepflicht einer FFP-2 Mund-Nasen-Bedeckung gelten. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit auch wieder eine Maskenpflicht gelten. Dort wird man vor dem Zutritt zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Zudem soll es wieder Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte und nur teilgeimpfte Personen im Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Kulturveranstaltungen geben.

Den Bundesländern wird eine enorme Freiheit eingeräumt selber zu entscheiden welche Schutzmaßnahmen in den Ländern gelten sollen.

Durch diese Willkür wird es aber auch einfach die Schutzmaßnahmen juristisch zu bekämpfen denn alle Einschränkungen müssen angemessen und notwendig sein ansonsten sind sie unzulässig und werden vom zuständigen Gericht aufgehoben.

Sobald das neue Infektionsschutzgesetzt beschlossen wurde werden wir es analysieren um vorhandene Schwachstellen zu finden.

Ungeachtet der juristischen Bewertung steht schon jetzt fest, dass die Bundesregierung schon wieder lieber auf Verbote setzt als auf Eigenverantwortung der jeweiligen Bürger.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

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