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NEUES INFEKTIONSSCHUTZGESETZ FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen – | Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

NEUES INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen – Kabinett beschließt schärfere Corona-Regeln -
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Kritik an den ursprünglichen Plänen der Ampel-Koalition hatte sich vor allem an dem Vorhaben entzündet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritiker bemängelten, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.

Die Koalition hat dies nun in eine „Kann“-Regelung umgewandelt: Die Länder müssen sie also nicht zwingend umsetzen. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Lauterbach sagte, er gehe davon aus, dass die Länder die Regel nutzen würden.

Kommentar: nehme ich zur Kenntnis und werde ich ignorieren. Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.

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