2023-05-19 12:33:25
Erneute Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Chemnitzer Oberbürgermeister eingereicht!Die Chemnitzer Stadtverwaltung hat sich geweigert, eine Informationsanfrage unserer Ratsfraktion zu beantworten, weil ein Name einen Rechtschreibfehler enthielt - angeblich wäre der Stadtrat, bei dem ein Buchstabe am Ende des Namens vergessen wurde, somit nicht zu identifizieren und das nötige Quorum für eine Informationsanfrage nicht erreicht. Das ist natürlich eine alberne Schikane, die wohl nur unsere Fraktion betrifft: Wenn ein Bürger einen Bescheid der Stadt erhält, bei dem beispielsweise ein Buchstabe verdreht ist, ansonsten aber eine klare Zuordnung möglich ist, vollstreckt die Stadt gegen die Person schließlich auch weiter.
Natürlich hätten wir die Informationsanfrage, die sich im Übrigen auf die Einarbeitung des Ordnungsbürgermeisters Knut Kunze in sein Amt, dem er nicht immer gewachsen erscheint, bezog, einfach nochmal neu stellen können. Unsere Fraktionsgeschäftsführung hat jedoch die Landesdirektion kontaktiert, damit diese entscheidet, ob die Weigerung der Stadtverwaltung, die Anfrage zu beantworten, zulässig ist. Wenn nein, ist es eine Ohrfeige für den Oberbürgermeister. Und wenn doch, ergeben sich für Bürger bald ganz neue Möglichkeiten, wenn irgendwo ein Rechtschreibfehler in einem städtischen Schreiben ist...
Ratsfraktion PRO CHEMNITZ / Freie Sachsen: @prochmnitz
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