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In Artikel 8 Grundgesetz steht das Recht auf Versammlungsfrei | PFORZHEIM FÜR AUFKLÄRUNG

In Artikel 8 Grundgesetz steht das
Recht auf Versammlungsfreiheit festgeschrieben.

Vielleicht möchten diejenigen,
die "nur" 1000 Teilnehmer unter
freiem Himmel "anordnen" noch
einmal diesen Artikel nachlesen?

Warum müssen für Versammlungen in Deutschland Ordner*innen benannt werden - und in Österreich nicht?

Seit wann müssen Ordner*innen ihre Identität durch das Vorzeigen des Personalausweises nachweisen?

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html