In Artikel 8 Grundgesetz steht das
Recht auf Versammlungsfreiheit festgeschrieben.
Vielleicht möchten diejenigen,
die "nur" 1000 Teilnehmer unter
freiem Himmel "anordnen" noch
einmal diesen Artikel nachlesen?
Warum müssen für Versammlungen in Deutschland Ordner*innen benannt werden - und in Österreich nicht?
Seit wann müssen Ordner*innen ihre Identität durch das Vorzeigen des Personalausweises nachweisen?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html