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Beschwerde beim Deutschen Werberat ist angezeigt für die 'Supe | PFORZHEIM FÜR AUFKLÄRUNG

Beschwerde beim Deutschen Werberat ist angezeigt für die "Superhero-Kinderwerbung" . Solche Art von Beschwerden haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Werbespots nicht mehr geschaltet wurden.

"Basis für die Abwicklung von Beschwerden ist die Verfahrensordnung des Deutschen Werberats sowie die spezielle Verlautbarung zur Online-Werbung. Jeder ist berechtigt, sich mit seiner Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Werberat zu wenden. Dies kann mit Hilfe des Beschwerdeformulars geschehen oder per E-Mail (werberat@werberat.de), Brief oder Fax. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet. Die Namen und persönlichen Daten der Beschwerdeführer werden vertraulich behandelt."

Wichtig für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind:

genaue Darstellung/Beschreibung der Werbung
kurze Begründung der Beschwerde
die Benennung des kritisierten Werbemittels (Anzeige, Plakat, Spot, Online-Werbung etc.)
bei einer Anzeige: Beifügen der Anzeige im Original oder als Fotodatei
bei einem Plakat: Beifügen des Plakatmotivs als Fotodatei
bei einem TV- oder Radio-Spot: Angabe des Links zu dem Spot auf der Website oder einem Social-Media-Kanal des werbenden Unternehmens oder Angabe des ausstrahlenden Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
bei einer Online-Werbung: Angabe des Links zu dem Spot auf der Website oder einem Social-Media-Kanal des werbenden Unternehmens und möglichst Beifügung Screenshots.

https://www.werberat.de/beschwerde