2021-11-17 22:43:39
Morgen treffen sich die 16 Länderchefs und die Bundeskanzlerin zur Corona-Ministerpräsidenten-Konferenz im Kanzleramt. Hier könnt Ihr das, was beschlossen werden soll, schon mal vorab aus der originalen Beschlussvorlage lesen, Freunde!
Schutz der Pflegeheime: „Alten- und Pflegeheime, Wohnheime von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher sollen bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden.“
Tägliche Testpflicht in der Pflege: „Es bedürfe ‚einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen‘ in Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen tätig sein dürfen (3G-Regelung). Dies muss täglich nachgewiesen werden. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden.“
Homeoffice-Pflicht: „Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden. Der Bund wird regelmäßig überprüfen, ob die Regelung auf ungeimpfte Personen beschränkt werden kann.“
3G in Bus, Bahn und Tram: „Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden.“ Für Kontrollen sorgen und zahlen soll: der Bund.
Kostenlose Masken: „Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.“
2G für Ungeimpfte: „Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.“
2G+ an Veranstaltungsorten, in Discos, Clubs und Bars: „Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insb. Kinder unter 12 Jahren), sind Ausnahmen von den in den Ziffern 7 und 8 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen.“
Schulen und Kitas: „Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder haben besonders unter den Folgen der Pandemie gelitten. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind. Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht – bestmöglich durch Lolli-Pool-PCR-Testungen –getestet wird.
Bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verpflichten sich Bund und Länder, die Belange von Kindern und Jugendlichen besonders zu beachten. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und Booster-Impfung informieren.“
Strafen hoch! Bund und Länder sollen die Bußgelder für Corona-Verstöße anheben.
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