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​​​​​Informationsfreiheit: Innenministerium darf bei IFG-Anfra | Netzpolitik.org

​​​​​Informationsfreiheit: Innenministerium darf bei IFG-Anfragen nicht standardmäßig Adressen verlangen
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten Leo Schulz / IMAGODas Oberverwaltungsgericht Münster verbietet es dem Innenministerium, standardmäßig Adressen von IFG-Anfragsteller:innen zu verlangen․ Mit dieser Praxis hatte das Ministerium der Transparenz seit Jahren hohe Hürden auferlegt und FragDenStaat ausgebremst․