Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten Leo Schulz / IMAGODas Oberverwaltungsgericht Münster verbietet es dem Innenministerium, standardmäßig Adressen von IFG-Anfragsteller:innen zu verlangen․ Mit dieser Praxis hatte das Ministerium der Transparenz seit Jahren hohe Hürden auferlegt und FragDenStaat ausgebremst․