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Der Ehefrau steht kein Unterhalt von ihrem Ehemann zu, wenn fo | INFOS & BEWEISE



Der Ehefrau steht kein Unterhalt von ihrem Ehemann zu, wenn folgende Gründe existieren:

• Wenn die Frau sich von ihrem Mann fernhält, dann hat sie kein Recht auf Versorgung, weil er sie in dem Fall nicht sexuell genießen kann, da die Versorgung im Austausch für die sexuelle Zurverfügungstellung ist.

• Das gleiche gilt, wenn die Ehefrau ihrem Ehemann ungehorsam ist, indem sie sich sexuell verweigert, ihre ehelichen Pflichten nicht erfüllt, sich weigert in ein neues angemessenes Haus zu ziehen oder das Haus ohne seine Erlaubnis verlässt.

• Auch wenn sie aus einem Grund reist und somit ihrem Mann nicht zur Verfügung steht, dann hat sie kein Recht auf Versorgung, weil er sie in der Zeit nicht genießen kann.

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https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1646-unterhaltszahlung-alimente-an-die-ehefrau