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Hier geht ganz deutlich hervor, worauf sich der Erwerb der deu | Lautgedacht fürs Heimathland

Hier geht ganz deutlich hervor, worauf sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bezieht.

Weder die Weimarer Republik, noch das dritte Reich und schon gar nicht die DDR sowie BRD haben über ein eigenes Staatsvolk verfügt. Mit der Verordnung von 1934, unter anderem durch den Artikel 278 des Versailler Vertrages, hat sich lediglich der Erwerb der mittelbaren Reichsangehörigkeit zum unmittelbaren geändert. Die Reichsangehörigkeit steht unter dem Schutz des Völkerrechtes. Der Staatsangehörigkeiten Ausweis hat nichts mit der Weimarer Republik und schon gar nicht mit dem dritten Reich zu tun.

Das Staatsvolk und das Staatsgebiet sind unzertrennbar miteinander verbunden. Ein Staat oder Völkerrechtssubjekt geht unter, wenn das Staatsvolk vernichtet wurde. Auch das Bundesverfassungsgericht geht von dem Fortbestehen des deutschen Staatsvolkes vom gegründeten Staat 1871 aus.

Quelle zum obigen Foto:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13122000_V612400513.htm

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