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Der Bundesratsbeschluss vom 29.11.1913, wie die einheitliche M | Lautgedacht fürs Heimathland

Der Bundesratsbeschluss vom 29.11.1913, wie die einheitliche Muster in den Anlagen 1-10 zur Staatsangehörigkeit anzuwenden sind. Mit der Unterschrift des Reichskanzlers in Vertretung Delbrück.

Hier sollte nun eindeutig hervorgehen, dass die Reichsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit ist.

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