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§189 StGB 'Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, | Kandel - Team 2020

§189 StGB

"Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gilt nur für diejenigen, die tote Staatsdiener in Uniform verunglimpfen.

Alles andere nennt sich "Satire".

#widerlich

https://twitter.com/titanic/status/1550416564100497408?